100 Euro Höchstgebühr
Gerät die Maschinerie der Abmahnanwälte ins Stocken? Das könnte eine Auswirkung des neuen Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums sein, das der Bundestag heute verabschiedet hat.
Von Mirjam Hauck
Mit dem neuen Gesetz sollen Schadensersatzansprüche wirksam zivilrechtlich durchgesetzt werden.
Müssen Abmahnanwälte demnächst Hartz IV beantragen? Zumindest werden jene, die massenhaft Abmahnschreiben wegen kleinster Urheberrechtsverstöße an Privatpersonen verschicken, künftig kürzertreten müssen. Das sieht das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vor, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat.
"Wer beispielsweise eine Website für eine Geburtstagseinladung ins Netz stellt und sich für die Beschreibung des Anfahrtsweges einen Stadtplan aus dem Netz holt, soll nicht mit hohen vierstelligen Abmahngebühren belastet werden, sagt Günter Krings, Urheberrechtsexperte der Unionsfraktion. "Das Gesetz deckelt die erste anwaltliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen. Die Grenze liegt jetzt bei 100 Euro."
"Abmahnungen sind wichtig"
Allerdings gibt es diesen Schutz nur, wenn es sich um "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" handelt. "Wer ein komplettes Musikalbum oder einen neuen Film in Tauschbörsen zum Download anbietet, fällt nicht mehr unter die Klausel", sagt Krings. Den schlechten Ruf von Abmahnungen kann Krings zwar verstehen. "Das Instrument der Abmahnung ist aber wichtig, weil sich hier Privatpersonen untereinander einigen können, die sonst keine Handhabe gegen Urheberrechtsverstöße hätten.
Der wichtigste Inhalt des neuen Gesetzes ist - neben der Deckelung der Abmahngebühren - der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, die nicht an Urheberechtsverletzungen beteiligt sind. Künftig muss also die Musikindustrie nicht mehr Staatsanwälte bemühen, um an die persönlichen Daten von Tauschbörsennutzern zu kommen. Allerdings muss zunächst ein Richter entscheiden, ob Internetprovider Namen und Adressen tatsächlich herausgeben müssen. Grundlage hierfür ist das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes. Laut Krings besteht es bereits beim Bereitstellen eines kompletten Albums oder eines neuen Films. "Wir wollen, dass das geistige Urheberrecht nicht nur auf dem Papier besteht."
Die große Koalition hat das neue Gesetz zum einen auf den Weg gebracht, um EU-Richtlinien umzusetzen. Zum anderen können jetzt "zivilrechtlich Schadensersatzansprüche wirksam durchgesetzt werden, sagt Krings. "Denn die Staatsanwaltschaften haben die Verfahren gegen Tauschbörsennutzer oftmals schnell wieder eingestellt."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/878/168392/