Urheberrechtsverletzung durch Nutzer eines Portales

Lösungsansätze können hier besprochen werden.
Wie können derartig globale Abmahn-Wellen verhindert werden?

Urheberrechtsverletzung durch Nutzer eines Portales

Beitragvon P. Gast am Mi 14. Dez 2011, 12:23

Hallo Community,

ich habe auch einen netten Brief von Gettyimages bekommen. Ich betreibe ein Informationsportal, auf dem nach Registrierung die Nutzer u.a. auch Bilder hochladen können. Einer der User hat wohl ein Bild von Getty hochgeladen, welches nicht lizenziert ist. Jetzt wurde ich als Betreiber nach TMDG angeschrieben.

Ich weiß allerdings, das es nicht zumutbar ist permanent den Inhalt zu prüfen usw. Erst nach Kenntnis des pot. Verstoßes und nicht sofortiger Löschung des Content ist ein Betreiber in der Haftung.
Betreffende Inhalte habe ich direkt entfernt und Getty telefonisch darüber informiert.

Frage: Darf ich die Daten des Nutzers herausgeben, damit sich Getty direkt an Ihn wenden kann? Bzw. sollte ich noch etwas schriftliches an getty senden?
Ich habe also noch keine Post von Anwälten erhalten. Der Brief kam von Getty selbst...

Vielen Dank für Eure Hilfe
P. Gast
P. Gast
 

Re: Urheberrechtsverletzung durch Nutzer eines Portales

Beitragvon Deelay am Mi 22. Feb 2012, 14:51

Ich sehe, dein Eintrag ist schon etwas älter ... ich möchte trotzdem mal den Ansatz einer Erklärung bieten.

Grundsätzlich ist der Betreiber eines Internetangebotes für den gesamten Inhalt verantwortlich, d.h. im Kurzen: Wenn deine Nutzer unfug betreiben, erwischt´s als aller erstes DICH.

Jetzt gibt es natürlich immer noch den Weg der direkten Verfolgung - wenn du Informationen hast, WER die Urheberrechtsverletzung begangen hat, leite diese an Getty weiter und du bist (größtenteils) aus dem Schneider. Erfahrungsgemäß wird Getty hier nicht mehr viel Kraft aufwenden, wenn einduetige Beweise vorliegen, dass der Verstoß durch einen Dritten, namentlich genannten erfolgt ist.

Schwierig wird es nur, wenn du entweder die Daten nicht rausgibst, und/oder du lediglich eine "alte" IP-Adresse vorliegen hast (z.B. aus den Logs) - diese kann dann auch mit gerichtlicher Auskunftsberechtigung der Anwälte beim Provider nach einigen Monaten nicht mehr zugeordnet werden - dann hast DU den schwarzen Peter und solltest dir mal anwaltliche Hilfe mit ins Boot holen.
Jegliche meiner Äußerungen und Beiträge in diesem Forum spiegeln lediglich meine eigene Meinung wieder und sollen nicht zur Diskriminierung oder Schlechtsprechung von Dritten z.B. Getty Images dienen (siehe auch Art. 5, Abs.1 Grundgesetz).
Deelay
 
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