von Deelay am Di 5. Apr 2011, 16:01
also ... wir haben hier 2 relevante Punkte:
Nr. 1: Du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen, dadurch besteht ein "berechtigtes Interesse" des Rechteinhabers auf Schadenersatz - ob gewerblich, oder privat ist da nicht relevant.
200 Euro pro Bild ist eine "normale" Abmahnungshöhe, die nicht übertrieben hoch ist. Dadurch, dass du deinen gewerblichen Account verendet hast, handelt es sich nicht mehr um eine einfach Abmahnung im privaten Bereich mit evtl. Höchstsatz von 100 Euro/Abmahnung (siehe Foreneinträge zu diesem Thema), sondern bewegt sich im gewerblichen Gebiet, was etwas höher ausfallen kann.
Nr. 2:
hier ist der Knackpunkt.... als "Streitwert" wird ein Wert von 12500 Euro veranschlagt - und der muss vom Gericht erst einmal bestätigt werden - was in so einem Fall wohl weniger der Fall sein wird. Meist nehmen Anwälte einen solch hohen Streitwert, da sich die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert richten, und auf diesem Wege mehr Gebühren geltend gemacht werden können - der Anwalt arbeitet ja nicht umsonst.
Auch ist hier relevant, dass du aus rechtlicher Sicht zum einen die Urheberrechtsverletzung begangen hast, UND du hast den Fotografen, bzw. Rechteinhaber nicht namentlich erwähnt, daher wurden bei der Berechnung des "wirtschaftlichen Interesses" BEIDE Punkte berücksichtigt.
Wenn du deine Urheberrechtsverletzung selbst nicht bestreiten möchtest, bzw. die Beweislage gegen dich erdrückend ist, wäre es evtl. sinnvoll in Verhandlungen zu treten OHNE ein Schuldeingeständnis zu erteilen.
Wenn ich richtig verstanden habe, möchte der "Geschädigte" 400 Euro für 2 Bilder und der Anwalt nochmal 880 Euro - der Gegenstandswert von 12500 ist so gesehen keine Forderung, sondern, wie bereits erwähnt lediglich eine Messlatte für die Erhebung der Anwaltsgebühren. Erst vor Gericht macht diese Summe wieder einen reellen Sinn.
Verhandlungstechnisch würde ich außergerichtlich sehr niedrig ansetzen - ein Angebot von 250 Euro inkl. Anwaltskosten würde ich persönlich als angemessen ansehen. Die Gegenseite wird dann i.d.R. ein niedrigeres Angebot abgeben um den Streit beizulegen. Vielleicht hilft es ja auch noch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und eine kleine Summe zu entrichten.
Ich würde erfahrungsgemäß mal davon ausgehen, dass die Abmahnung mit allen Kosten für 600 Euro zu handhaben wäre.
Kleine Frage noch am Rande ... hast du dich schon einmal direkt mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt???
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