Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Lösungsansätze können hier besprochen werden.
Wie können derartig globale Abmahn-Wellen verhindert werden?

Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon jobber2001 am Do 31. Mär 2011, 17:53

Hi, ich habe heute eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten, hier erstmal die Problematik.

Ich habe einen Onlineshop...jetzt wollte ich mein Privat Plasma TV verkaufen und habe zwei Fotos aus dieser Auktion übernommen: http://cgi.ebay.de/Samsung-PS50-B650-50 ... 20b7e04300
Wie man sieht, handelt es sich hierbei um eine Privateauktion.

Heute kam die Abmahnung wegen der Nutzung der Fotos.
Gegenstandswert 12500€ und je 200€ pro Bild.

Meine Frage...ist das korrekt?

ich meine der Gegenstandswert wird damit begründet: "Der angesetzte Gegenstandswert von € 12500 entspricht dem wirtschaftlichen Interesse unseres Mandanten an der Unterlassung des illegalen Eingriffs in seine Verwertungsrechte sowie der unterlassenen Nennung des wirklichen Urhebers..."

Wie mir der Anwalt mitgeteilt hat, hat sein Mandant ein eBay Shop...

Die Auktion selber war aber als Privatperson ausgeführt worden....wie kann dann ein solch hoher Schaden entstanden sein?

Ich hoffe hier kann man mir weiterhelfen...
jobber2001
 
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Re: Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon Gast am Do 31. Mär 2011, 22:30

Klingt nicht grad korrekt, würde da einen Anwalt einschalten, hast du Privat-Rechtsschutz ?
Bezweifle daß dies Privat an Privat so durchgehen kann ...
Gast
 

Re: Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon jobber2001 am Do 31. Mär 2011, 23:59

ich habe vergessen zu erwähnen das der Anwalt auch 880€ haben will!
und ich muss dazu sagen, dass ich die Auktion zwar als Privat, ABER über meinen Gewerblichen Acount online gestellt habe...meine frage bezieht sich also auf die Gegenseite...wie kann ich Ihn denn geschadet haben?
jobber2001
 
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Re: Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon Gast am So 3. Apr 2011, 11:38

es kann jede schadenshöhe gefordert werden, das gericht wir dann entscheiden welcher schaden entstanden ist.
ein anwalt sollte zuerst eine unentgeldliche beratung machen ...
wende dich an einen erfahrenen anwalt im forum ...
hier sind keine juristen, ausser ein anwalt meldet sich bei dir ...
klingt auf alle fälle nach einschüchterung, alleine schon wegen dem betrag ...
ob es eine relevanz hat ob du gewerblich oder privat verkauft hast kann dir nur ein anwalt sagen ...

etc.
Gast
 

Re: Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon Deelay am Di 5. Apr 2011, 16:01

also ... wir haben hier 2 relevante Punkte:

Nr. 1: Du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen, dadurch besteht ein "berechtigtes Interesse" des Rechteinhabers auf Schadenersatz - ob gewerblich, oder privat ist da nicht relevant.

200 Euro pro Bild ist eine "normale" Abmahnungshöhe, die nicht übertrieben hoch ist. Dadurch, dass du deinen gewerblichen Account verendet hast, handelt es sich nicht mehr um eine einfach Abmahnung im privaten Bereich mit evtl. Höchstsatz von 100 Euro/Abmahnung (siehe Foreneinträge zu diesem Thema), sondern bewegt sich im gewerblichen Gebiet, was etwas höher ausfallen kann.

Nr. 2:
hier ist der Knackpunkt.... als "Streitwert" wird ein Wert von 12500 Euro veranschlagt - und der muss vom Gericht erst einmal bestätigt werden - was in so einem Fall wohl weniger der Fall sein wird. Meist nehmen Anwälte einen solch hohen Streitwert, da sich die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert richten, und auf diesem Wege mehr Gebühren geltend gemacht werden können - der Anwalt arbeitet ja nicht umsonst.
Auch ist hier relevant, dass du aus rechtlicher Sicht zum einen die Urheberrechtsverletzung begangen hast, UND du hast den Fotografen, bzw. Rechteinhaber nicht namentlich erwähnt, daher wurden bei der Berechnung des "wirtschaftlichen Interesses" BEIDE Punkte berücksichtigt.


Wenn du deine Urheberrechtsverletzung selbst nicht bestreiten möchtest, bzw. die Beweislage gegen dich erdrückend ist, wäre es evtl. sinnvoll in Verhandlungen zu treten OHNE ein Schuldeingeständnis zu erteilen.

Wenn ich richtig verstanden habe, möchte der "Geschädigte" 400 Euro für 2 Bilder und der Anwalt nochmal 880 Euro - der Gegenstandswert von 12500 ist so gesehen keine Forderung, sondern, wie bereits erwähnt lediglich eine Messlatte für die Erhebung der Anwaltsgebühren. Erst vor Gericht macht diese Summe wieder einen reellen Sinn.

Verhandlungstechnisch würde ich außergerichtlich sehr niedrig ansetzen - ein Angebot von 250 Euro inkl. Anwaltskosten würde ich persönlich als angemessen ansehen. Die Gegenseite wird dann i.d.R. ein niedrigeres Angebot abgeben um den Streit beizulegen. Vielleicht hilft es ja auch noch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und eine kleine Summe zu entrichten.

Ich würde erfahrungsgemäß mal davon ausgehen, dass die Abmahnung mit allen Kosten für 600 Euro zu handhaben wäre.

Kleine Frage noch am Rande ... hast du dich schon einmal direkt mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt???
Jegliche meiner Äußerungen und Beiträge in diesem Forum spiegeln lediglich meine eigene Meinung wieder und sollen nicht zur Diskriminierung oder Schlechtsprechung von Dritten z.B. Getty Images dienen (siehe auch Art. 5, Abs.1 Grundgesetz).
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Re: Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon Deelay am Di 5. Apr 2011, 16:24

noch etwas am Rande zum Posting des letzten Gastes:

Nein, wir sind überwiegend keine Juristen, und geben auch keine Rechtsberatung hier im Forum. Da wir aber bereits mehrere Fälle in diesem Bereich mitverfolgen konnten, können wir Erfahungen und evtl. Möglichkeiten aufzeigen, die zu einem evtl. günstigeren Weg führen solche unangenehmen Fälle aus der Welt zu schaffen.

Zudem befinden sich hier im Forum auch mehrere erfahrene Anwälte, die Ihre Informationen kostenlos zur Verfügung stellen.

Nebenbei:
Ich kenne keinen Anwalt, der kostenfrei eine Beratung übernimmt in der Hoffnung den Fall zu bekommen. Was evtl. Sinn macht, ist ein kurzes kostenpflichtiges Beratungsgespräch um z.B: eine mod. UE anzufertigen, bzw. die Chancen zu klären. So eine Beratung ist für 200 - 300 Euro zu bekommen (Ausnahme Pauschalberatung). In den meisten Fällen wird dann aber trotzdem noch eine Zahlung an den Geschädigten fällig.

Ich persönlich würde OHNE jedes Schuldeingeständnis ein Angebot machen und dann abwägen, ob es sinnvoll wäre zu einem Anwalt zu gehen, schon gar nicht würde ich bei DIESER Beweislage und Abmahnhöhe ein Gerichtsverfahren in Kauf nehmen - die Kosten würden jeden sinnvollen Rahmen sprengen.

Die einzige frage die sich also stelle: Wie kann der Streit außergerichtlich begelegt werden?
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Re: Abmahnung von Privatperson, was jetzt?

Beitragvon RA_Obladen am Sa 9. Apr 2011, 09:34

Uns erreichen ja auch immer wieder Abmahnungen von Privatpersonen, die bei ebay durch das unberechtigte Kopieren von Fotos Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen.
Die 100-Euro-Deckelung ist nicht automatisch ausgeschlossen, bloß weil man bei ebay gehandelt hat. Hier hängt vieles sehr vom Einzelfall ab. Es gab Gerichte, die in solchen Fällen die 100-Euro-Deckelung haben greifen lassen.
Es gibt aber auch Gerichte, die entschieden haben, dass die 100-Euro-Deckelung nicht anwendbar sei.
Hinsichtlich des Schadensersatzes: hier sind bei Produktfotos bei ebay regelmäßig deutlich geringere Schadensersatzbeträge fällig als beispielsweise bei den großen Bildagenturen. Überwiegend geht die Rechtsprechung jedenfalls von Schadensersatzansprüchen von unter 100 Euro je Bild aus.
Es gibt also durchaus Grund zur Hoffnung.
RA_Obladen
 
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