Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Lösungsansätze können hier besprochen werden.
Wie können derartig globale Abmahn-Wellen verhindert werden?

Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon egozent am Fr 10. Dez 2010, 01:26

Hallo.

Im September 2008 erhielt ich ein Schreiben von Getty Images, dass ich unrechtmäßig eine Grafik auf meiner Seite verwenden würde und dafür 1200€ bezahlen soll. Ja, das stimmt. Ich war damals so doof und habe eine über Google gefundene Grafik "geklaut". Allerdings nur wenige Monate. Ich reagierte nicht auf das Schreiben, entfernte jedoch die Grafik von meiner Seite und vom Server. Zwei Monate später erhielt ich nochmals ein Schreiben von Getty Images, dass sie das Ganze nun Anwälten übergeben werden. Danach habe ich zwei Jahre lang nichts mehr gehört. Doch vor ein paar Tagen habe ich Post aus München von Waldorf & Frommer erhalten. Ich soll nun bis kommenden Montag eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ansonsten geht das Ganze vor Gericht. Ich bin noch immer unsicher, was ich nun tun soll. Vor allem habe ich ein paar Fragen:

1. Ist ein Screenshot als Beweismittel ausreichend? Sowas könnte ja mit Photoshop erstellt sein.
2. Kann ich mich bezüglich den Schreiben unwissend stellen? Ich erhielt keinen einzigen Brief per Einschreiben.
3. Sind 1200€ für eine läppische 100x100 Pixel Grafik nicht total überzogen bei einer Nutzung auf einer nichtkommerziellen Seite?
4. Wieso melden die sich zwei Jahre lang nicht? Ab wann ist das Ganze verjährt?
5. Wie teuer kann es ca. werden, wenn es doch vor Gericht geht?
6. Ist das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung nicht ein Schuldgeständnis?
7. Die Anwälte wollen von mir wissen, in welchem Zeitraum ich die Grafik genutzt habe. Im Zweifel maximal einen Tag, oder? ;-)
8. Bringt es etwas, wenn ich die Domain kündige?
9. Was soll ich tun? Ignorieren? Aussetzen? Unterschreiben?

Wie gesagt, ich bekenne mich schuldig und würde auch zahlen. Allerdings keine 1200€, sondern 1/10 oder 1/5. Dies wäre meiner Meinung nach akzeptabel. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte, dass er ein eine modifizierte Unterlassungserklärung inkl. Anschreiben für 320€ aufsetzen könnte. Er selbst würde es jedoch wohl darauf ankommen lassen und die Sache aussitzen. Garantieren könne er jedoch nichts.

Gruß
egozent

PS: Hat jemand schon einmal darüber nachgedacht, dass hier Getty Images bzw. Waldorf & Frommer mitlesen und unsere Taktiken und Ängste gegen uns verwenden könnten? Ehrlich gesagt, ist mir bei dem Gedanken daran nicht ganz wohl.
egozent
 
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Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon interface am So 12. Dez 2010, 13:17

Hi,

habe ein ähnliches Prob.
Wurde angemahnt da ich Newsletter von Firmen auf meiner Page präsentiere.
Darunter war auch ein Bild eingefügt von einem anderen Server wo GI die Rechte hat.
Habe es bestritten das, dass Bild auf meinen Server ist (dem ist auch so).
Die sagen aber es ist auf meiner Website und dazu hätten Sie noch das Recht den dritten (vom Newsletter)
anzumahnen.
Wollen nun die Unterlassungserklärung haben und von wann bis wann das Bild auf der Page war wissen.
Wie soll ich mich verhalten gegenüber den Walldorfern?

greetz
interface
 

Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon Gettyleaks am Di 14. Dez 2010, 12:25

Hallo,

bin in ähnlicher Situation und halte die gesamten Gettymachenschaften für reine Geldmacherei. Ich hatte ein kleines Bild auf einer Unterseite und auch da wird mir unterstellt das ich es illegal von Getty kopiert haben soll - leider habe ich nicht die Zeit die Gigabyte von Bilddateien zu durchsuchen, die hier legal vorliegen - ich bin mir aber sicher das dieses Bild nicht von einer Getty-Page geklaut ist.

Desweiteren gibt es genügend Möglichkeiten seine Bildwerke mit sichtbaren Watermarks etc. gegen unerlaubte Verwendung zu schützen. Das ist dann auch für jedermann sichtbar und wer dann dennoch zugreift hat wohl auch eine Abmahnung verdient (aber bitte realistische Summen!). Wenn jemand sein Auto unabgeschlossen und mit steckendem Zündschlüssel auf der Straße parkt und das Fahrzeug dann gestohlen wird, trifft ihn in aller Regel auch eine Mitschuld. Fast könnte man meinen das Getty mit dieser Masche ein zweites Geschäftsfeld aufgebaut hat.

Bei mir hat ein Wettbewerber (gewerblich) komplette 3 Webseiten meines Internetauftrittes mit meinem eingetragenen Firmenlogo kopiert (unverändert) und in seinen Internetauftritt integriert, auf den Seiten waren auch meine Kundenreferenzen und Musterarbeiten (15 Fotos) abgebildet. Das ging selbst mir dann doch etwas zu weit (zumal es ein Wettbewerber war), wenn er Bilder bei mir nur geklaut hätte, wäre es von mir toleriert worden.

Aber jetzt zur Sache: Selbst dabei mit eindeutiger Beweislage, mit einer gesicherten Kopie seines Internetauftrittes und mit dem Nachweis meiner eingetragenen Wort-/Bildmarke sah sich das Gericht nicht in der Lage darin eine größere Schuld des Seitenbetreibers zu sehen. Der behauptete das hätte wohl einer seiner Angestellten gemacht und er wäre darüber nicht informiert. Es blieb lediglich bei einer Abmahnung (400 Euro) und der Auflage die betreffenden Seiten umgehend zu entfernen.

Wenn man sieht wie wenig Möglichkeiten sich selbst bei einer solch eindeutigen Sachlage dem Kläger bieten, dann wird Getty als Massenabmahner mit völlig überzogenen Kosten für seine teilweise mickrigen Bilder (vom Format) wohl einen sehr schweren Stand bei einer Gerichtsverhandlung haben. Die Kosten für ein solches Verfahren dürften oft höher sein als der (wenn überhaupt) erstrittene Schadensersatz. Viele Richter sehen mittlerweile die diversen Internetabzockereien zudem als arge Belästigung und entscheiden zunehmend für die Beklagten.

gruß

Spezi
Gettyleaks
 

Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon Gast am Di 14. Dez 2010, 12:35

Danke für deinen Beitrag, ich hoffe du bleibst uns erhalten im Forum, schau wieder mal rein !

Wenn du Zeit hast, denn erstelle doch einen neuen Thread mit deinen Ausführungen und deinem eigenen "Mißerfolg" bei der Abmahnung deiner an sich weit berechtigteren Forderung an deinen Konkurrenten.
Sofern sich mehr und mehr Medien hier tummeln oder wir noch mehr Aufmerksamkeit bekommen sind Fälle wie deiner, Fälle der Ungleichbehandlung, sehr interessant !

Natürlich zeigen deine Ausführungen auch auf, dass mehrere im Forum vorgeschlagene Varianten was man tun kann, durchaus sinnvoll sind !
Gast
 

Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon egozent am Sa 18. Dez 2010, 13:17

Nachdem ich letzte Woche die Frist verstreichen ließ, bekam ich heute das Schreiben nochmal. Dieses Mal jedoch als Einschreiben mit Rückschein. Neue Frist: nächsten Dienstag. Ich ärgere mich gerade darüber, dass ich das Schreiben überhaupt angenommen habe. Jetzt haben sie es amtlich, dass ich über die Sache informiert bin. Und jetzt?
egozent
 
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Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon Marko am Sa 18. Dez 2010, 14:51

Hallo egozent,

Die Meinungen zur Vorgehensweise und über die Rechtmäßigkeit und Höhe der Forderungen kannst du im hier im Forum in viiiiiielen Posts nachlesen.

Nur ganz kurz zusammengefasst:
- Rechtsanwalt konsulieren bzw. in den Anwaltsempfehlungen umsehen!
- unbedingt eine eigene, modifizierte UE anfertigen (lassen!).
- unter Verwahrung/Ablehnung irgendwelcher geforderten (noch evtl. folgenden) Kosten. (Anm.: Wenn die auf die Kosten bestehen, sollen sie gefälligst den "ordentlichen" Klageweg einschlagen! Wir sind doch nicht bei "Wünsch dir was..."!)
- Auskunft/Erklärung sollte beigefügt werden (Wie, Wann, von Wo, Wie lange ...), denn sie haben Anspruch auf Auskunft. (Schätzungen können als Unwahrheit ausgelegt werden! Müsstest du schätzen weil du darüber keine Infos mehr hast, dann würde ich denen das so mitteilen, das ich keine genauen Angaben mehr machen kann, da die Aufzeichnungen/Kopien und Backups fehlen. UND das ich mir nicht sicher bin ob und wie das besagte Bild überhaupt dort war! ...nix wird zugegeben!)

Jetzt folgt in der Regel:
- "Mandant hat UE akzeptiert" + Rechnung.
(Kann mir nicht vorstellen das die RA's nach Vergütungsgesetz mit GI abrechnen, also eher nach "Festpreis" oder vieleicht sogar per Erfolgshonorar(?!)... wer weiss das schon bzw. kann das nachweisen. Demzufolge ist die Rechnung m.M. nach FALSCH und abzulehen! Sie dürfen NUR die wirklich angefallen und nachweisbaren Kosten in Rechnung stellen! Können/wollen die das nicht nachweisen (vor Gericht) haben die ganz schlechte Karten! Also lohnt sich das Streiten ;-) meiner Meinung nach.
- ruhig bleiben, denn jetzt folgen immer wieder "letztes Angebot", "aller letztes Angebot", "Empfehlung zur Klage an den Mandant...", "wirklich allerallerletztes Angebot" u.s.w. (Anm. kann sein, das der Rechnungsbetrag je Schreiben immer weiter sinkt ;-) jedoch nicht bis auf Null, Oder?!?!?)
- Zu einer Klage ist es noch nicht gekommen. Auch wenn gerne mal das Münchener Urteil (Negative Feststellung) genannt wird.

Klar ist eines, auch wenn das in Schreiben wohl so dargestellt wird(?):
Im Fall GI wurde noch KEIN EINZIGER Fall vor Gericht gebracht, bis auf die Ausnahme der negativen Feststellungsklage einer GmbH und das ist was ganz anderes! Sie haben noch keinen gewonnenen Fall vorzuweisen, der mit dieser Sache vergleichbar währe! GI=Kläger und Du=Beklagter ... das gab es noch nicht, zumindest in DE.

Gruß

P.S. Noch eines: Klar ist aber auch, dass: Wer sich Bilder aus dem Netz "borgt" und keine Nutzerlaubnis/Lizenz hat und sich noch erwischen lässt, sollte auch mit einem "tritt in den Hintern" rechnen und dazu stehen! Letztendlich kostet der "Tritt" auch etwas, Quasi Lehrgeld, jedoch keine total überzogenen Fantasiesummen!
(Dieser Eintrag gibt meine persoenliche Meinung wieder. Keine Gewaehr auf Wahrheitsgehalt. Dieser Eintrag dient ausschliesslich dem freien Meinungsaustausch, nicht aber der/einer Diffamierung!)
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Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon egozent am Sa 18. Dez 2010, 23:53

Hallo Marko,
vielen Dank für Deine Antwort. Hier meine Fragen dazu:

"- Rechtsanwalt konsulieren bzw. in den Anwaltsempfehlungen umsehen!
- unbedingt eine eigene, modifizierte UE anfertigen (lassen!)."

Kostet aber 300-400 Euro. Lohnt sich das denn? Kann ich sowas nicht selbst schreiben? Eine Vorlage habe ich hier im Forum mal gesehen.


"- Auskunft/Erklärung sollte beigefügt werden (Wie, Wann, von Wo, Wie lange ...), denn sie haben Anspruch auf Auskunft. (Schätzungen können als Unwahrheit ausgelegt werden! Müsstest du schätzen weil du darüber keine Infos mehr hast, dann würde ich denen das so mitteilen, das ich keine genauen Angaben mehr machen kann, da die Aufzeichnungen/Kopien und Backups fehlen. UND das ich mir nicht sicher bin ob und wie das besagte Bild überhaupt dort war! ...nix wird zugegeben!)"

Genau das Problem habe ich. Ich kann nur ganz grob sagen, wie lange die Grafik online war. Ich vermute 2-3 Monate.


"Klar ist eines, auch wenn das in Schreiben wohl so dargestellt wird(?):
Im Fall GI wurde noch KEIN EINZIGER Fall vor Gericht gebracht, bis auf die Ausnahme der negativen Feststellungsklage einer GmbH und das ist was ganz anderes! Sie haben noch keinen gewonnenen Fall vorzuweisen, der mit dieser Sache vergleichbar währe! GI=Kläger und Du=Beklagter ... das gab es noch nicht, zumindest in DE."

Demnach bräuchte ich doch aber auch keine UE unterschreiben, oder? Warum muss ich das tun? Soll ich das überhaupt tun? Ist ja irgendwie ein Schuldeingeständnis, oder?


"P.S. Noch eines: Klar ist aber auch, dass: Wer sich Bilder aus dem Netz "borgt" und keine Nutzerlaubnis/Lizenz hat und sich noch erwischen lässt, sollte auch mit einem "tritt in den Hintern" rechnen und dazu stehen! Letztendlich kostet der "Tritt" auch etwas, Quasi Lehrgeld, jedoch keine total überzogenen Fantasiesummen!"

Ja, es war dumm von mir und ich stehe dazu. Doch 1.200€ für die dreimonatige illegale Nutzung einer 100x100 Pixel Grafik auf einer nicht-kommerziellen Homepage halte ich für extrem überzogen. Ein Zehntel hätte ich anstandslos bezahlt. Eventuell sogar ein Drittel. Mehr sehe ich aber nicht ein steht in keinem Verhältnis. Da müssen meines Wissens andere, die ein Musik-Album aus dem Netz gezogen haben, sogar weniger zahlen.

PS: Was wäre eigentlich gewesen, wenn ich die Annahme des Einschreibens verweigert hätte?
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Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon egozent am So 26. Dez 2010, 23:10

Und was soll ich nun machen?
Ignorieren?
Unterschreiben?
Modifiiert unterschreiben?
Bis Dienstag muss ich es wissen.
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Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon Gast am Mo 27. Dez 2010, 01:59

Demnach bräuchte ich doch aber auch keine UE unterschreiben, oder? Warum muss ich das tun? Soll ich das überhaupt tun? Ist ja irgendwie ein Schuldeingeständnis, oder?

Nein, ist es nicht. Du musst sie nur entsprechend formulieren. Eine UE senden MUSST du in deinem Falle soweit das hier beurteilbar ist, damit nimmst du ihnen den Wind aus den segeln.

Dieser RA hat mal was für 80 Euro angeboten ...
http://www.rechtsanwalt-obladen.de

-------
EINSCHREIBEN mit Rückschein

Hiermit verpflichte ich,

ADRESSE

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage,
gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Getty Images International Ltd., 2nd Fl, Block 4, Bracken Business Park, Sandyford, Dublin 18, Irland
(ODER ADRESSE WIE ANGEGEBEN)

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung
von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall durch das zuständige Bezirks- oder Landesgericht
zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

die geschützten Werke
WERKE ANFÜHREN
ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen,
sofern die Unterlassungsgläubigerin den Nachweis des alleinigen Verwertungsrechtes erbringt.


ORT DATUM
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Re: Ignorieren oder unterschreiben? + ein paar Fragen

Beitragvon Gast am Mo 27. Dez 2010, 02:01

Eine Erklärung zur Nutzung kannst du machen, da sich deine Webseite laufend ändert und somit Text und Bilder ausgetauscht werden, bleiben Bilder meist nur 1 bis 6 Wochen in Verwendung. Über die genannten Bilder kannst du vermutlich keine weiteren detaillierten Auskünfte geben.
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