Ich hab auch ärger

Lösungsansätze können hier besprochen werden.
Wie können derartig globale Abmahn-Wellen verhindert werden?

Ich hab auch ärger

Beitragvon micha am Sa 11. Sep 2010, 10:59

Hallo

vielciht kann jemand helfen.
Hab auch ne homepage gehabt, vor ein paar wochen abmahnung wgene drei kleinen bilder einer sängerin aus den späten 70er jahren.
Hab die biler sofort raus und homepage sogar weg gemacht.

Ich bekam wieder post...die wollen wissen in weclhem UMFANG und ZEITRAUM die bilder online wwaren.
was soll ich schreiben?

die anwaltskanzlei..so wie ich es im netz lass, soll das öfter tun und unglaubliche geldsummen verlangen.
kann mir jem,and helfen?
micha
 

Re: Ich hab auch ärger

Beitragvon Gast am Sa 11. Sep 2010, 18:01

du musst dich im forum einlesen und letztlich selber eine entscheidung fällen.

vermutlich hattest du die bilder ja nur testweise für einen kurzen zeitraum auf deiner homepage ... oder überhaupt nicht und alles ist nur ein irrtum ?! diese frage kann dir keiner beantworten ...
Gast
 

Re: Ich hab auch ärger

Beitragvon Deelay am Mo 13. Sep 2010, 12:40

erstmal hier im Forum einlesen ... auf keinen Fall die Unterlagen zurücksenden, die beigelegt sind !!!

Gaaaanz Wichtig ... kühlen Kopf bewahren und nicht überstürzt handeln. Die Abmahnungen, bzw. Fristen sind bewusst sehr kurz gehalten um Kurzschlussreaktionen (wie Rücksendung der beigefügten Unterlagen) zu "erzwingen".

Der "Auskunftsbogen" und die "Unterlassungserklärung" gelten rein rechtlich als Schuldeingeständnis und weiten alle Verjährungsansprüche auf 30 Jahre aus - auf deutsch: Getty kann 30 Jahre ang JEDERZEIT auf dich zukommen und Geld verlangen. Zudem wird daran berecnet, wie hoch die EIGENTLICHE Abmahnung ausfallen wird.

Am Besten einen Anwalt aus unseren Anwaltsempfehlungen kontaktieren, da die bereits Infos zu den Fällen von Getty haben - oder einen Anwalt vor Ort konsultieren (primär Fachanwalt Internet- und Urheberrecht).

Grüße

Deelay
Jegliche meiner Äußerungen und Beiträge in diesem Forum spiegeln lediglich meine eigene Meinung wieder und sollen nicht zur Diskriminierung oder Schlechtsprechung von Dritten z.B. Getty Images dienen (siehe auch Art. 5, Abs.1 Grundgesetz).
Deelay
 
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