von Deelay am Mo 13. Sep 2010, 12:40
erstmal hier im Forum einlesen ... auf keinen Fall die Unterlagen zurücksenden, die beigelegt sind !!!
Gaaaanz Wichtig ... kühlen Kopf bewahren und nicht überstürzt handeln. Die Abmahnungen, bzw. Fristen sind bewusst sehr kurz gehalten um Kurzschlussreaktionen (wie Rücksendung der beigefügten Unterlagen) zu "erzwingen".
Der "Auskunftsbogen" und die "Unterlassungserklärung" gelten rein rechtlich als Schuldeingeständnis und weiten alle Verjährungsansprüche auf 30 Jahre aus - auf deutsch: Getty kann 30 Jahre ang JEDERZEIT auf dich zukommen und Geld verlangen. Zudem wird daran berecnet, wie hoch die EIGENTLICHE Abmahnung ausfallen wird.
Am Besten einen Anwalt aus unseren Anwaltsempfehlungen kontaktieren, da die bereits Infos zu den Fällen von Getty haben - oder einen Anwalt vor Ort konsultieren (primär Fachanwalt Internet- und Urheberrecht).
Grüße
Deelay
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