Leitfaden zur Reaktion auf Abmahnungen durch Getty Images

Lösungsansätze können hier besprochen werden.
Wie können derartig globale Abmahn-Wellen verhindert werden?

Leitfaden zur Reaktion auf Abmahnungen durch Getty Images

Beitragvon Deelay am Do 24. Jun 2010, 20:43

Hallo liebe Forenteilnehmer,

Da unser Forum vor Informationen schon fast am Platzen ist, habe ich mir die Arbeit gemacht, einen einfachen „Leitfaden“ zur Reaktion zu den Abmahnungen von Getty Images zu erstellen.

Wichtiger Hinweis zum Leitfaden:
Die folgende Empfehlung beruht auf Erfahrungen aus diesem Forum und stellt weder eine rechtlich verbindliche Garantie, noch ein Vorgehen GEGEN Getty dar! Zudem zeigt sie den aktuellen Verlauf, der sich aber jederzeit ändern kann.

Hintergrund zur Abmahnwelle:
Getty Images hat vor etwa 3 Jahren eine Abmahnwelle gestartet, deren Ziel es ist, unberechtigt genutztes Bildmaterial aufzuspüren und die Website-Betreiber zur Zahlung einer Strafe, bzw. der auflaufenden Anwaltsgebühren aufzufordern.

Die „Enttarnung“ der Urheberrechtverletzungen erfolgt über eine Kooperation zwischen Getty Images und dem israelischen Software-Betreiber „PicScout“. Dieser hat ein Programm entwickelt, dass das Internet nach digitalen Wasserzeichen in Bildmaterial untersucht. Diese Wasserzeichen sind unsichtbar und sind von Getty als Sicherheitsmaßnahme im Bildmaterial platziert worden. Nach Aufspüren eines entsprechenden Objektes wird durch Getty das Vorliegen einer Lizenz geprüft. Liegt keine vor, wird der Website-Betreiber abgemahnt.

Allgemeine Vorgehensweise von Getty:

1.
In der Regel versendet Getty Images als ersten Schritt eine eMail an den Domain-Inhaber mit dem Hinweis, dass Getty Kenntnis über eine Urheberrechtsverletzung erlangt hat und nach Prüfung festgestellt wurde, dass keine gültige Lizenz vorliegt.

Hinweis: Erfahrungsgemäß werden diese eMails in den Abmahnfällen selten erwähnt, da sie entweder nicht angekommen sind, übersehen werden oder aufgrund der englischen Sprache dem Spam-Filter zum Opfer fallen.

2.
Nach einigen Wochen wird die Anwaltskanzlei Waldorf aus München eingeschaltet.
Diese schickt als erste Reaktion ein Schreiben (Abmahnung) an den Webseiten-Betreiber, meist mit beiliegender, vorgefertigter Unterlassungserklärung. In dieser verpflichtet sich der Abgemahnte zur Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials und zur Entfernung von den Internetseiten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei erneuter Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von X.000€ fällig wird. Außerdem räumt der Abgemahnte (lediglich beiläufig) mit Unterzeichnung die Möglichkeit späterer „Entschädigungsforderungen“ ein.

3.
In jedem Fall (ob die Unterlassungserklärung zurück geschickt wird, oder nicht) erreicht den Abgemahnten nach einigen Wochen erneut ein Schreiben mit entsprechender Rechnung und Zahlungsaufforderung von Anwaltsgebühren. Meist erfolgt der Versand bereits bis zu 2 Wochen vor Erhalt (laut Absender-Datum) mit extrem kurzfristigem Zahlungsziel (teilweise auch schon überschritten). Der sehr lange Postlauf ist bislang noch ein Rätsel.

4.
Ab jetzt beginnt die „Verhandlungsphase von Getty, bzw. der Anwaltskanzlei mit immer neuen Angeboten und Hinweisen, dass diese Angebote lediglich „einmalige Entgegenkommen“ seien. Diese Verhandlungen werden i.d.R. nicht eingestellt und werden bis zur Zahlung durch den Abgemahnten fortgeführt. Auffällig ist, dass es sich meist um das letzte Angebot handelt, worauf nach einiger Wartezeit immer erneut Angebote der Anwälte eintreffen.

Verhaltensweise für Abgemahnte:
Die Rücksendung der vorgefertigten Getty-Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und verlängert die Verjährungsfristen der Urheberrechtsverletzung auf 30 Jahre (!!!). Bei einem evtl. gerichtlichen Vorgehen von Getty würde diese Unterlassungserklärung die Chancen auf einen Getty-Gewinn erheblich erhöhen.

Auch „Nichts tun“ wie es so oft geraten wird kann negative Folgen mit sich ziehen. Getty besitzt einen sog. Auskunftsanspruch (§ 101a UrhG) den Getty gerichtlich einklagen kann – unabhängig vom Ergebnis und der Beweislage der Abmahnung an sich.

Jedem Abgemahnten ist daher zu raten anwaltlichen Rat einzuholen. Mit diesem sollte eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ verfasst werden, die ein Schuldeingeständnis vermeidet, den Auskunftsanspruch von Getty aber erfüllt. Anwälte die mit dem Thema Getty Images vertraut sind, könnte Ihr mit Kontaktdaten aus der Sektion „Anwaltsempfehlung“ entnehmen.

Direkter Link dorthin: viewtopic.php?f=3&t=50

Die Verhandlungen der Kanzlei Waldorf werden in diesem Fall zwar nicht eingestellt, rechtlich wurden aber die ersten Schritte korrekt erfüllt.

Ab diesem Zeitpunkt gibt es nun 2 Möglichkeiten:

1.
In die Verhandlungen einsteigen und die Forderung möglichst weit nach unten drücken (bis 50 % sind in jedem Fall drin), zudem ist auffällig, dass aktuell Forderungsummen von ca. 400 Euro/Bild immer häufiger werden. In diesem Rahmen sollten Verhandlungen also in jedem Fall möglich sein.

2.
Den Fall aussitzen. Bislang gab es noch keine gerichtlichen Schritte seitens Getty. Aufgrund mehrerer Fehler in der Abmahnwelle (Abmahnung von Lizenzinhabern und Template-Nutzern usw.) stehen die Karten für Getty aber weit nicht so gut, wie anfänglich angenommen. Derzeit wird angenommen, dass Getty eine solche Klagewelle wahrscheinlich nicht aufnehmen wird – Aus Image- und Klageerfolgs-Gründen, eine Garantie übernimmt aber dafür natürlich niemand.

Ich bitte euch in diesem Thread aus Gründen der Übersicht lediglich auf den Leitfaden zu antworten, Fragen oder allg. Erfahrungsberichte postet ihr bitte in separaten Themenbereichen.

Wer Updates oder Erfahrungen zum Vorgehen hat, kann diese natürlich direkt hier posten.

Ich hoffe ich konnte euch hiermit eine kleine Hilfestellung geben.

Grüße

Deelay
Jegliche meiner Äußerungen und Beiträge in diesem Forum spiegeln lediglich meine eigene Meinung wieder und sollen nicht zur Diskriminierung oder Schlechtsprechung von Dritten z.B. Getty Images dienen (siehe auch Art. 5, Abs.1 Grundgesetz).
Deelay
 
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