Wenn Du nicht weißt was "etwaig" bedeutet:
http://www.openthesaurus.de/synset/search?q=etwaig
http://de.wiktionary.org/wiki/etwaig
Gast hat geschrieben:Schön !
von vorteil ist allerdings wenn du zum schreiben nicht nur anmerkungen machst, sondern dieses auch entsprechend abänderst, damit deine formulierung klar ist und nicht jeder wieder herumrätseln muss, was denn nun genau gemeint ist ...
Gast hat geschrieben:bezüglich der zustellung ...
die anschrift kann sein:
Getty Images
"Name"
NW1 0AG 101 Bayham Street
London, United Kingdom
Gast hat geschrieben:Wobei der Name nicht notwendig ist, aber aus der Zusendung die der Abgemahnte bekommen hat ist die Adresse leicht erkennbar.
Der Erstgenannte (ohne c/o) ist der juristische Empfänger, daher sollte der "Name" nicht in der ersten Zeile stehen. Umgekehrt ist es, wenn zuerst der Name und dann Getty Images steht, dann ist nur dieser Empfänger berechtigt den Brief zu öffnen, da es sich um Post die NUR an diesen Empfänger gerichtet ist handelt, wenn es diese Person nicht gibt, dann muss der Brief zurückkommen - ungeöffnet - ein solcher Brief darf durch die Posteingangsstelle nicht mal aufgeschlitzt und innerbetrieblich an die Person weitergeleitet werden.
Gast hat geschrieben:Bezüglich des mehrfachen Versendens ... auf meinem Entwurf steht bereits "Einschreiben mit Rückschein":
Der Rückschein muss zwingend kommen, es sei denn der Brief wurde nicht angenommen, dann kommt allerdings der Brief als "nicht angenommen" wieder zurück. Kommt nach 2 Wochen kein Rückschein, dann geh zur Post und starte eine Nachverfolgung, die Post ist dazu verpflichtet, denn immerhin hast du den Rückschein bezahlt und die englische Post muss dann u.U. sogar die Unterschrift vom Empfänger nachträglich einholen oder den Brief wieder zurücksenden. Wir leben ja nicht im Urwald.
Gast hat geschrieben:Ich vermisse in diesem Forum eine Moderation die unterschiedliche Möglichkeiten zusammenfasst und in einen Thread stellt, so dass sich Leute die grad erst eine Abmahnung bekommen haben etwas von der Anfangspanik verlieren und Schritt für Schritt vorgehen können.
Gast hat geschrieben:Natürlich gibt es nicht nur 1 Möglichkeit, aber die Umkehrung der Beweislast ist sicherlich einer der Wege und der Erfolg ist noch offen.
Mit Umkehrung meine ich:
Getty verlangt den Nachweis einer Lizenz, erbringt selbst aber keinen Nachweis.
Bevor irgendwas eingestanden wird kann so reagiert werden, dass das Schreiben zwar Ernst genommen wird, aber gleichzeitig auch nicht - bis der Abmahnende beweist, dass er zurecht abmahnt. Die Bilder sind zu entfernen, eine Unterlassung zu senden und dann ... warten ... warten ... und nicht einschüchtern lassen.
Durch den bestehenden positiven Dialog gibt es auch keinen Grund einen Rechtsanwalt einzuschalten und damit Kosten zu verursachen die nicht nötig sind, denn wenn Getty glaubt im Recht zu sein, dann darf man getrost auf kostenfreie Information und Nachweis der Lizenz warten, diese Information muss für Getty leicht greifbar sein, denn ansonsten wären sie ja nicht auf die Idee gekommen abzumahnen.
Gast hat geschrieben:Danach kommt erst noch die Frage der Dauer ... wie beweist der Abmahnende wie lange die Bilder On-Line waren ... daraus ergibt sich erst der Schaden über den dann außergerichtlich verhandelt werden kann ... oder auch nicht. Risiko ist immer dabei, allerdings für beide Seiten.
Gast hat geschrieben:Weiters ist bei der Abmahnung auch der Name der/des Fotografen genannt, mit diesem kann man Kontakt aufnehmen und das Bild kaufen, sofern er es verkauft. Tja, so käme man zu einer Lizenz. Hat der Abmahner eine exklusive Lizenz kann oder darf der Fotograf nicht verkaufen, hat er kein exklusive Lizenz vergeben und verkauft das/die Bilder ist somit die Abmahnung gegenstandslos.
Es gibt auch "Annahmen", dass der Abmahner das Bild erst nach der Abmahnung exklusiv erwirbt sofern sich der Abgemahnte weigert zu zahlen ... denn immerhin sind 1000 Euro je Bild ein gutes Geschäft und der Abmahner hat zudem die exklusiven Rechte und kann munter weiter suchen nach Leuten die das Bild verwenden.
Gast hat geschrieben:Es soll eine Sammlung von Möglichkeiten sein die so oder in ähnlicher Form schon zu finden sind oder waren ... gerne mal verschwinden Infos wieder, siehe mehrere tote Links zu Informationen ...
Gast hat geschrieben:Es ist aber OK, wenn der Mitarbeiter mit dem man in Verbindung steht dieses Schreiben entsprechend weiterleitet, das ist zumutbar und üblich.
Gast hat geschrieben:*schmunzel*, ein Rückschein für England ist in englisch verfasst ... musst du eben nachfragen und den richtigen verwenden.
Gast hat geschrieben:Das lassen wir mal so stehen, alleine mir fehlt der Glaube ... das ganze ist innerhalb der EU und nicht in Tschibutti.
Gast hat geschrieben:Dem stimme ich dir natürlich zu, trotzdem sind die ersten Schritte recht einfach.
Gast hat geschrieben:Im Münchener Prozess konnten sie allerdings den Beweis antreten, wie das gemacht wurde steht dort allerdings nicht zu lesen ...
http://www.damm-legal.de/lg-muenchen-ge ... derklau-zu
... auch anderes ist noch recht interessant, z.B. erbrachten sie den Beweis das Verwertungsrecht zu haben sehr spät und das Schriftstück war nicht alt, ist mir ein Rätsel wie das anerkannt werden konnte und vor allem warum dann ein Zeitraum von fast 3 Jahren als Berechnungsbasis dienen konnte, wenn GettyImags das Recht erst kürzlich erworben hatte. So lese ich das ganze zumindest.
Gast hat geschrieben:Die gehen von einer Nutzung von z.B. 3 Jahren aus als 1 x Lizenz, billiger wäre natürlich eine 3 Monate Lizenz die jeweils verlängert wird bis auf den Zeitraum von 3 Jahren.
Gast hat geschrieben:Genau das hatte ich geschrieben, lies bitte genauer ...
"Irgendwie scheinst Du das immer noch nicht zu verstehen: Der Mitarbeiter ist nicht Dein Ansprechpartner für die Zustellung, sondern die Firma ! Wenn Du an den Mitarbeiter zustellst, geht Deine Erklärung u.U. ins Leere, weil der Mitarbeiter in der Regel nicht zur Entgegennahme einer solchen Erklärung legitimiert ist. Im übrigen ist es für eine wirksame Zustellung völlig egal, wie eine Firma das intern regelt."
"Auch da denkst Du an der Sache vorbei ! Der Rückschein / international ist natürlich in Deutsch und Englisch. Die entscheidende Frage ist nur - und darauf zielten meine Ausführungen ab - ob sich der Postmitarbeiter im Ausland daran halten und den Schein unterschreiben und zurückschicken muss ! Ich kenne das Problem bei uns aus der Firma. Rückscheine kommen in der überwiegenden Zahl zu 80% zurück, der Rest geht unter. Ganz besondere Kandidaten dabei sind Spanien ( Kanaren ), Irland und Griechenland !"
"Wenn Du denkst, dann mach es so - wundere Dich dann aber nicht, wenn Du bei Abgabe "Deiner" Erklärung, dann trotzdem vor einem US-Gericht verklagt wirst."
"Hier wird nach Lizenzanalogie berechnet, was sich aber bei genügenden Sachvortrag des Rechtsanwaltes aushebeln lässt."
"Dann hätte die Erklärung aber eindeutig und nicht wegen des Satzes "Weiters ist bei der Abmahnung auch der Name der/des Fotografen genannt, mit diesem kann man Kontakt aufnehmen und das Bild kaufen, sofern er es verkauft." mehrdeutig ausfallen müssen."
Gast hat geschrieben:Ja, da hast du Recht. Ich dachte ich habe das Schreiben schon hier im Forum gesehen und wollte es lediglich erneut weiter oben positionieren - es ist auch nicht 100 % ident.
Hier die Links:
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn. ... %C3%A4rung
Gast hat geschrieben:Eben, aber das habe ich mit Angabe der Adresse ja auch getan, der Name steht in der 2. Zeile ohne c/o oder z.Hd. und somit ist der Empfänger die Firma, wie die das intern weiterleiten darf mir egal sein. Dein Hinweis, dass die irische Adresse die richtige ist sehr gut ...
Gast hat geschrieben:Gut, wenn das aus deiner Erfahrung so ist, dann ist es so, umso wertvoller, ich hatte lediglich den Eindruck, dass dein Posting etwas von "Panikmache" hatte und vermisse wie gesagt in diesem Forum so was wie eine Zusammenfassung vom Stand der Dinge.
Gast hat geschrieben:Nun, das klingt nach Information die keine Information ist. Was willst du damit sagen ?
Gast hat geschrieben:"Hier wird nach Lizenzanalogie berechnet, was sich aber bei genügenden Sachvortrag des Rechtsanwaltes aushebeln lässt."
In diesem Forum sind wir in einer Diskussion, daher wären Fakten interessant ...
Zitat zur Lizenzanalogie: "Als angemessen gilt eine Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die in Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (BGH Messmer Tee II, Lizenzanalogie)."
Daraus kann folgen ...
Da ein Lizenznehmer durchaus einen 3 Monate Vertrag mit Verlängerungsoption schließen kann (wie angeboten) mit dem Argument, dass die Website laufend Ä??nderungen unterliegt, vom Inhalt und auch vom Design, und somit zum Zeitpunkt der Aktualisierung eine Lizenz auf 3 Jahre nicht als voraussehbar notwendig erschienen wäre, und sich somit darauf festlegen kann nur dann eine Lizenz genommen zu haben, wenn diese eben kurzfristig und verlängerbar ist und dadurch die Lizenzanalogie nicht auf einen langen Vertrag ausgelegt werden muss sondern eben auf einen kurzen und dieser sei eben z.B. 35 Euro für 3 Monate (x 12 Quartale = 420 ) und nicht 1000 für 3 Jahre.
Warum 3 Jahre im voraus teurer sind als 3 Monate x 12 Quartale ist mir so oder so ein Rätsel, wer kauft teuer, wenn er es billiger haben kann ??
Gast hat geschrieben:"Dann hätte die Erklärung aber eindeutig und nicht wegen des Satzes "Weiters ist bei der Abmahnung auch der Name der/des Fotografen genannt, mit diesem kann man Kontakt aufnehmen und das Bild kaufen, sofern er es verkauft." mehrdeutig ausfallen müssen."
Bist du Anwalt ? Als Anwalt hat man die Fähigkeit alles in einen Satz zu packen, ich habe es auf 3 Sätze innerhalb eines Absatzes verpackt und der ging so:
"Weiters ist bei der Abmahnung auch der Name der/des Fotografen genannt, mit diesem kann man Kontakt aufnehmen und das Bild kaufen, sofern er es verkauft. Tja, so käme man zu einer Lizenz. Hat der Abmahner eine exklusive Lizenz kann oder darf der Fotograf nicht verkaufen, hat er kein exklusive Lizenz vergeben und verkauft das/die Bilder ist somit die Abmahnung gegenstandslos."
Nichts desto trotz, ich mag gern mit dir diskutieren ...... und wünsche mir mehr Information, du scheinst Einiges zu wissen !!
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