Hallo an Alle, die hier so eifrig geschrieben haben.
Danke erst einmal für die vielen Meinungen die sehr hilfreich sind.
Vor einigen Tagen habe ich von den Waldorf Anwälten eine Schreiben erhalten mit einer beigefügten Unterlassungserklärung und einer Aufforderung, eine Auskunft auszufüllen.
1. Ich habe die Unterlassungserklärung von Getty nicht unterschrieben und werde dieses nicht tun. Stattdessen habe ich das Musterschreiben aus diesem Forum verwendet.
Heute habe ich wieder Post erhalten. Antwort von den Anwälten: " Die abgegebene Unterlassunserklärung ist für unsere Mandantschaft nicht annehmbar. Diese lässt die für den Unterlassungsansrpuch unserer Mandantsacht maßgebliche Wiederholungsgefahr nicht entfallen."
Hat jemand hierzu schon Erfahrungen sammeln können die weiterhelfen?
2. Getty will wissen, wann das Bild in die Homepage eingebunden wurde und wann wieder rausgenommen. Da auch nach der Herkunft des Bildmaterials gefragt wird bin ich skeptisch, ob ich diesen Fragebogen ausfüllen sollte, da ich dadurch ja meine Schuld anerkenne.
Der Schlußsatz der Anwälte lautet wie folgt: "Nach Abgabe der Unterlassungserklärung und nach Erteilung der geforderten Auskünfte ist unsere Mandantschaft bereit, auf eine einvernehmliche Beilegung der Angelegenheit hinzuwirken."