von Deelay am Mo 18. Okt 2010, 17:59
1.
@Dabanajo
Ich kann dir leider nur das Vorgehen nennen, das in Deutschland gängig ist, bzw. einzuhalten wäre - ich kann mir aber vorstellen, dass die schweizer Gesetze ähnlich verfasst sind ...
Als Inhaber und Betreiber einer Internetseite bist zuerst einmal du verantwortlich für die Inhalte, die dort veröffentlicht werden ... auch für nicht lizenziertes Bildmaterial. Im Normalfall hast du zuerst einmal die Kosten und den Aufwand zu tragen, der in Verbindung mit der Forderung steht. Solltest du Zahlungen leisten müssen, kannst du diese wiederrum bei Nachweis einer Urheberrechtsverletzung durch den Webdesigner von ihm wieder einklagen. Am Ende der Nahungskette steht somit der Webdesigner. Das Vorgehen ist allerdings recht kompliziert, da du zuerst leisten musst.
Hier empfiehlt es sich sicherlich einen Anwalt zur Rate zu ziehen - gleich bezahlen wäre allerdings sehr übereilt - den bisherigen Erfahrungen nach zu urteilen.
Vielleicht wäre es ganz ratsam Getty über den Sachverhalt aufzuklären (mit Anwalt), dass auch der Webdesigner bereits eine Abmahnung zu diesem Bild auf einer anderen Seite erhalten hat - das schafft Glaubwürdigkeit und Getty lässt evtl. von dir ab. Wäre es evtl. denkbar, dass du (ohne vorherige Ankündigung der Weiterleitung an Getty) vom Designer eine Bestätigung über die Herkunft des Bildmaterials erhältst - sozusagen als indirektes Schuldeingeständnis DIR gegenüber???
GrĂĽĂźe
Deelay
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