Abmahnungen in der Schweiz

Lösungsansätze können hier besprochen werden.
Wie können derartig globale Abmahn-Wellen verhindert werden?

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon klaus am Mi 22. Mai 2013, 08:04

Ich habe eine Abmahnung von Getty Images von 1115.- Fr. bekommen.
klaus
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon abmahnix am Fr 24. Mai 2013, 17:33

Problem: Urheber haben nach URG einen Auskunftsanspruch. Man kann also nicht einfach die Auskunft verweigern.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... x.html#a62
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Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon Gast BH8S1GX am So 2. Jun 2013, 13:46

Ja das ist richtig, aber wer ist der Urheber ?

Auf keinen Fall Getty !!!!!!!!!!!!! Getty vertritt die Urheber und hier kommt die Frage was für Verträge hat Getty mit den Urhebern ? Hier rückt Getty nicht mit den Verträgen raus , sonder behauptet einfach es sei so und will Infos !

Zweitens: Liegt überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vor und ist das Werk urheberrechtlich in der Schweiz geschützt (Man beachte die Gerichtsurteile " Meili und Marley ")? Erst dann hat der Urheber ein Auskunftsrecht !
Gast BH8S1GX
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon abmahnix am So 2. Jun 2013, 14:11

Wer mahnt in der Schweiz eigentlich sonst noch ab?
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Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon Gina am Do 20. Feb 2014, 23:28

Also ich habe die ersten beiden Abmahnungen ignoriert, dann auf Anraten des Rechtschutzes hin einen Gegenvorschlag geschickt, dann eine Rechnung aus UK erhalten, diese ignoriert und dann - ca. 2 Jahre später (!) - von einer Zürcher Anwaltskanzlei eine erneute Aufforderung zur Deklaration erhalten und daraufhin eine Rechnung, die ca. 1/4 niedriger war, als der ursprünglich genannte Preis. Sch... gelaufen:-/
Gina
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon daxsy am Di 9. Sep 2014, 11:57

Hallo
Wollte auch mal meine Erfahrung mit Getty teilen.

Ich hatte in einer Vorlage die aus einer HP-Generator (Parallel-Plesk Sitebuilder) eine Homepage gemacht, wo im Hintergrund im Banner eine Wolke sichtbar war.
Diese Wolke wurde dann von Getty abgemahnt. Ich bekam zuerst einen einfachen Brief aus der USA oder England (kann ich nicht mehr genau erinnern) und da wurde gefordert, dass ich 1'700.- Fr. zahlen soll für dieses Wolkenbild (ein kleiner Ausschnitt vom Bild und kaum sichtbar)! Diesen Brief hielt ich für einen Witz und habe diesen ignoriert. Das war gegen Anfang 2011. Einige Zeit später kam dann wieder ein Schreiben, ich solle bekanntgeben wie lange ich das Bild genutzt habe, damit der Schadenersatzanspruch berechnet werden kann. Dann wusste ich, dass es kein Witz ist und habe mich im Internet informiert und bin unter anderem auf diese Seite gestossen. Hier wurde die Information gegeben, dass man nicht auf die Schreiben reagieren soll und sich "Totstellen" soll. Diesen Tipp hatte mich schlussendlich auch "gerettet".

Auch ich hatte diese Briefe vom Zürcher Anwalt bekommen nachdem ich auf die Briefe vom Ausland nicht reagiert hatte. Ich hatte das besagte Bild jedoch bereits als ich den 1. Brief bekam entfernt, denke das ist auch wichtig wegen Beweisführung. Der Anwalt hatte nämlich nur noch ein Screenshot von dieser Homepage wie sie vor 1-2 Jahren im Netz war. Die Echtheit von diesem Screenshot würde jedoch vor jedem Gericht bezweifelt. Deswegen ist der Trick dieser: Der Anwalt fordert einem auf, mitzuteilen wie lange man das Bild genutzt hatte. Sobald man dies jedoch macht hat er erst durch dieses Schreiben das Schuldzugeständnis mit Unterschrift (den Brief unterschreibt man ja in der Regel) welches vor Gericht verwertbar ist!

Ich habe den letzten Brief im Feb. 2013 bekommen von Herr Pfortmüller mit der Aufforderung den Betrag von sFr. 1'705.- innert 10 Tagen zu bezahlen, ansonsten der Rechtsweg beschritten wird. Natürlich habe ich wieder nicht auf diesen Brief reagiert und es ist seit dem nichts mehr passiert! Es wird mit den Briefen und den Horror-Beträgen einfach nur gedroht bis man aus Versehen mal antwortet. Sobald man dies jedoch macht gibt man es indirekt zu, das Lizenzgeschützte Bild verwendet zu haben.

Die Idee um mit denen zu verhandeln usw. finde ich schlecht. Auch dann gibt man es erst recht zu "schuldig" zu sein.

Last euch nicht einschüchtern und ignoriert die Briefe einfach oder streitet alles ab. Das ist meines Erachtest die beste Strategie.

Liebe Grüsse - D.
daxsy
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon xyz am Mi 10. Sep 2014, 14:47

Genau , auf keinen Fall mitteilen wann und wie lange man die Bilder gebraucht hat. Pfurzmüller :) und Co. sollen erst einmal beweisen (Kopie Verträge), dass Getty alle Rechte an den Bildern hat, was GI nicht machen wird, da nicht alle Verträge wasserdicht sind.
xyz
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon KMU am Mi 28. Jan 2015, 17:28

Hallo zusammen

Vorab danke an alle, die an diesem Forum mitgewirkt haben. Auch wir kamen in die Fänge von Getty. Dank den hier aufgeführten Informationen, konnte ich eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und unseren Fall nach 2 Jahren zu unserer Zufriedenheit abschliessen.

Das Ganze begann mit einem Abmahnbrief aus London und endete schliesslich kurz nach dem Besuch beim Friedensrichter in Zürich.

Hier die wichtigsten Argumente, wie ich sie in unserem Fall eingesetzt habe:

1. Das besagte Bild wurde durch uns nicht publiziert. Wenn wir Bilder publizieren, dann kaufen wir diese auch ein. Jedoch bei anderen Bildagenturen und nicht bei Getty (Kaufbestätigung diverser Bilder vorgelegt, das corpus delicti befand sich nicht darunter).

2. Wir bezweifeln die qualifizierte Geltendmachung ihres Anspruches. Auf die Richtigkeit ihrer wenig vertrauenswürdigen s/w Fotokopie (Printscreen) und die Qualität einer automatisierten Missbrauchserkennung mittels Computersoftware können wir nicht vertrauen. Nebensatz: Ist diese Computersoftware durch eine vertrauenswürdige Stelle zertifiziert, beispielsweise durch eine amtliche Stelle?

3. Es gab keine Nutzung durch uns. Die Nutzungsdauer des besagten grafischen Erzeugnisses beträgt daher 0 Tage.

4. Auf unser Verlangen hin wurde von ihnen eine Rechtsinhaberschaftsbestätigung für das Bilderzeugnis angekündigt, aber nie vorgelegt. Wo ist der Beweis, dass Getty Images im Besitze der exklusiven Nutzungsrechte ist? Bitte beweisen Sie uns hier vorgängig, dass Sie (Pfortmüller) bzw. Ihre Mandantschaft (Getty) die Exklusivrechte dafür besitzt und teilen Sie uns die Anschriften der Fotografen mit, damit wir das auch nachprüfen können.

5. Ist das Werk in der Schweiz überhaupt urheberrechtlich geschützt?

6. Sie stellen eine Vielzahl von Behauptungen in den Raum. Wir betrachten das als Inszenierung. Entweder verdient ihre Kanzlei hier kräftig mit oder sie wurden selber Opfer einer Täuschung durch ihre Mandantschaft.

7. Pfortmüller hat eine unsorgfältige, fehlerbehaftete Klageschrift eingereicht. Daher müssen wir davon ausgehen, dass Richtigkeit kein zentrales Anliegen von Ihnen zu sein scheint. Ganz sicher gehört Genauigkeit nicht zu Ihren Stärken. Schon in der Klageschrift wurde unsorgfältig gearbeitet und eine unrichtige Adresse verwendet, obwohl Sie behaupten, via switch.ch den Domain-Inhaber zuvor bereits korrekt recherchiert zu haben.

8. Welches ist das anzuwendende Recht: Schweizer Recht? Strafrecht? Zivilrecht? Die zivilrechtliche Verjährungsfrist ist 1 Jahr ab Kenntnisnahme eines Verstosses. Die strafrechtliche Norm des URG sieht für strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen 7 Jahre vor. Dazu muss die Straftat gegeben sein und dazu wiederum braucht es mindestens einen Eventualvorsatz (gewollte Handlung), was in unserem Falle sicher nicht gegeben ist. Warum wird die Klage aus dem Urheberrecht im Kanton Zürich überhaupt vor dem Friedensrichter verhandelt und nicht vor dem Handelsgericht?

Nach dem Gespräch beim Friedensrichter, bekamen wir nochmals einen Anruf des Assistenten von Pfortmüller. Er hat uns nochmals gedroht, das sie jetzt die Sache vor Gericht bringen wollen, ausser wir würden ihnen den gewünschten Betrag überweisen. Da wir uns uneinsichtig gezeigt haben, hat er es dann noch mit einer offenen Frage versucht: wie viel wären sie bereit zu zahlen, um die Sache zu beenden? Unsere Gegenfrage: wir hören nie mehr wieder von Ihnen? Antwort: ja. Unser Angebot: CHF 200.-.
Kurze Zeit später bekamen wir einen freundlichen Brief von Pfortmüller mit der Kontonummer für 'Getty Klientengelder' und der Bitte, die CHF 200.- doch auf dieses Konto zu überweisen.

Wir haben überwiesen und der Fall ist damit beendet. Denn: rechtlich gesehen, haben wir mit diesem 'Deal' eine Einigung erzielt. Zudem ist die 3 monatige Frist für die Klagebewilligung abgelaufen.

Die Lehre, die wir aus diesem Fall ziehen: Grafische Erzeugnisse o.ä., deren Quellen nicht eindeutig nachweisbar sind, besser nicht auf der eigenen Website verwenden.
KMU
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon Hans Fett am Mi 28. Jan 2015, 18:12

Hallo zusammen

Habe leider dem pfort mueller schon geschrieben, dass ich ein kleines Bild ca. 4 Monate im Einsatz hatte und dass ich bereit bin, 180 Franken, gemäss Preisempfehlungen für Bildhono¬rare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft, zu bezahlen. Pfort will über 1'000Franken!
Dies hat mir den AxA Rechtsschutz so empfohlen.
Wie schätzt ihr meine Chance ein?

Danke und Grüsse
Hans Fett
 

Re: Abmahnungen in der Schweiz

Beitragvon musikos am Fr 30. Jan 2015, 08:34

@KMU
Warum habt Ihr überwiesen, wenn das Bild niemals genutzt wurde?
Ein Schuldeingeständnis für eine nicht begangene Tat?
Eigenartig!
musikos
 

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