von wasndas am Mo 5. Okt 2009, 23:02
Gute Frage. Die Grundlage für D und AT ist die Tatsache, dass Abmahnungen bereits mit Kosten (für den Abgemahnten) verbunden sind, das heißt es ist so oder so Geld zu machen. Das ist der Grund warum es in anderen Ländern keine Abmahnwellen gibt, weil das zu viel kostet. Bei einer außergerichtlichen Einigung hat der Abgemahnte die angefallenen Kosten zu tragen (diese sind sogar separat klagbar) ... ansonsten geht es eben bis vor das Gericht und dort gibt es dann einen Entscheid und die entsprechende Kostenbelastung.
So enden Abmahnungen oftmals in einer Einigung (denn Verstoß gegen Urheberrecht ist und bleibt ein Verstoß) und gestritten wird dann wegen der angefallenen Kosten.
Viel wichtiger ist es zu klären ob
die erhobenen Daten von Getty umfangreich sind,
wie der Zeitraum eingegrenzt wird, ab wann war das Bild auf der Homepage und wann wurde der Verstoß entdeckt und aufgezeichnet,
haben die ein Log gemacht und dann gewartet, 1 oder 2 oder 3 Jahre und dann erneut ein Log und daraufhin die Abmahnung ??
die Dateiattribute (Datum / Uhrzeit) auf dem Server sind das letzte Ä??nderungsdatum und müssen nicht automatisch der Zeitpunkt sein an dem die Datei, hinaufgeladen und - vor allem - auf der HP eingebunden waren.
ein Bild zu besitzen ist nicht strafbar, so lange es nicht auf der Homepage eingebunden war
ob Getty einen entsprechenden Vertrag mit dem Fotografen hat und ob dieser von der Laufzeit in die Veröffentlichung fällt
wie weit muss Getty das Foto "exklusiv" besitzen, also alleiniger Vermarkter sein
Da ist so vieles offen und es gilt zu hoffen, dass ein Fall bis vor das Gericht geht und diese Fragen geklärt werden und derjenige die Information auch veröffentlicht.
Über Urteil aus München gibt es überall das gleiche zu lesen, aber keine Stellungnahme der betroffenen Firma oder des Anwalts der involviert war - so nach dem Motto - wie kann man das besser machen - oder passt auf - die haben die und die Info.