Hallo Vinchen,
ich muss sagen, ich bin etwas schockiert. Schockiert darüber, dass du deine Rechte so wenig kennst. Du hast EINMAL eine zu laute Party gefeiert. Das mag ein Grund für eine Abmahnung sein (wobei ich das schon etwas heftig finde, wenn so etwas einmal vorkommt, dann wäre meiner Meinung nach ein freundlicher Hinweis angebracht), aber es ist definitiv noch kein Grund für eine Kündigung. Störung des Hausfriedens kann zwar ein Grund für eine Kündigung sein, aber wenn ihr euch nach der Abmahnung nun kein weiteres Vergehen leistet, dann besteht kein Grund für eine Kündigung, dies dürfte der Vermieter nur wenn andauernde Ruhestörungen vorliegen würden, ihr also nun häufiger Party feiern würdet. Siehe auch
diese Erläuterung.
Ich würde dir empfehlen jetzt freundlich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und mit denjenigen die sich beschwert haben. Und falls du mal wieder einen Geburtstag feiern willst, dann gib denen die vom Lärm betroffen sein könnten vorher Bescheid und vielleicht gleich eine Nummer dazu, bei der sie sich melden können, falls es zu laut ist.