Hast du denn die Wohnung in ordentlichem Zustand hinterlassen? Also wurden keine Schäden festgestellt etc.? Wenn ja gilt folgende Frist für deinen Vermieter:
"(...) Gesetzlich ist diese Nachfrist nicht geregelt, ĂĽblich wurden richterlich bis zu sechs Monate als gerechtfertigt angesehen. Denn letztlich kann es sich um eine Ein-Zimmer-Wohnung, aber auch um ein Einfamilienhaus handeln und deshalb sind sechs Monate ab probat. Innerhalb dieser sechs Monate ist die Kaution seitens des Mieters nicht einklagbar (...)"
Musst dich also vermutlich noch etwas gedulden, bevor du tätig werden kannst. Hoffentlich musst du aber nicht klagen etc., diese Schlammschlacht wünsche ich niemandem...
Quelle/ zum Weiterlesen:
https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-Der-ewige-rger-um-die-Mietkaution-1462