Ein Frage an den Juristen:
kann ich als Webmaster durch restrikte "Allgemeine Nutzungsbedingungen" Getty im juristen Sinne den Besuch von meiner Seite verbieten (sowas wie Hausverbot)?
Ich verbiete z.B. ausdrücklich das "Verwenden von Data-Mining-Technologien, Robots oder ähnlichen Datenerfassungs- oder Datenextrahierungsmethoden;" oder verbiete in den Nutzungsbestimmungen "Getty Images" ganz explizit die Nutzung der Inhalte / Seite. Falls Getty-Image nun Spyder einsetzt oder die Seite manuell besucht, verstösst Sie gegen mein "Hausverbot" resp. Nutzungsbestimmungen und ich hätte Grund zur (gegen-)Klage.
Ist das juristisch sinnvoll?
Danke fĂĽr Feedback.