Urheberecht-Markenrecht-Lizenzen

Rechtliche Konsequenzen sowie juristische Tipps werden hier diskutiert.

Urheberecht-Markenrecht-Lizenzen

Beitragvon Hartmut am Fr 30. Jul 2010, 14:10

Wenn ich hier das Forum durchforste, sind die unterschiedlichsten Rechtsauffassungen, nur leider alle zu 70 % falsch. Man lese sich mal die betreffenden Rechtsgrundlagen durch.
Aktuell:
Fotograf fotografiert ein Motiv = er ist dann Urheber- und Lizenzinhaber § 60 UrhG
Er vergibt Lizenzen zu seinen Bedingungen, das Urheberrecht bleibt aber bei ihm
dazu kommt bei Personen= Modelrelease ; bei Gebäuden=Propertyrelease die der Urheber nachweisen muss
das Urheberrecht kann an Dritte ĂĽbertragen oder verkauft werden
Mit anderen Worten: Ihr habt die Nutzungsrechte auf ein Bild legal bezahlt, dann muss Euch auch der Anbieter eine Kopie der Modelrelease oder Propertyrelease zukommen lassen, wenn Personen oder Gebäude darauf abgebildet sind. Sollten solche Einverständniserklärungen nicht vorliegen, darf weder der Fotograf, noch Getty oder eine andere Bildagentur diese Bilder anbieten. Wie es nun bei Tierfotografien ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Anders bei öffentlichen Gebäuden (Schulen, Rathaus, etc) , die dürfen ohne Erlaubnis fotografiert werden, wenn das Foto von öffentlichen Zugängen gemacht werden kann. (Straßen, Plätze, usw) Bei Bahngebäuden eventuell nachfragen.
bei Lizenzrechte auch Quellenangabe

Markenrecht:
keiner darf ohne Einverständnis ein eingetragenes Markenzeichen verwenden. Dazu zählen auch Fotografien mit der jeweiligen Marke. Man kann aber VORHER beim jeweiligen Markenhersteller einen Nachdruck beantragen. Mehr wie ein nein kann man nicht bekommen. Dazu muss die Quelle unter dem Bild genannt werden.

Software:
Auch bei Software oder Programmen gibt es nur Nutzerlizenzen, die mit dem Kauf vergeben werden. Diese können eingeschränkt oder auch entzogen werden. Siehe Microsoft "Eula"
Genauso ist es bei Bildmaterial, Marken, Markenrecht.

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Wer es noch genauer weiss, bitte ergänzen.
Nichts geschieht ohne Grund
Hartmut
 
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Re: Urheberecht-Markenrecht-Lizenzen

Beitragvon Gast am So 29. Aug 2010, 11:33

[quote="Hartmut"]Software:
Auch bei Software oder Programmen gibt es nur Nutzerlizenzen, die mit dem Kauf vergeben werden. Diese können eingeschränkt oder auch entzogen werden. Siehe Microsoft "Eula"
Genauso ist es bei Bildmaterial, Marken, Markenrecht.
[/quote]

So viel ich weiĂź ist aber diese EULA auch nicht ganz Rechtskonform in Ihren Inhalten.
Auch muss diese vor dem Kauf einsehbar sein.
Sollten Passagen nicht dem geltenden Recht entsprechen, gilt glaube ich das BGB.
Gast
 

Re: Urheberecht-Markenrecht-Lizenzen

Beitragvon Marko am So 29. Aug 2010, 20:49

Hallo

... Im nachhinein einschränken bzw. entziehen geht nicht. Sollte aber vor dem Kauf eine Befristung (z.B. 2 Jahre, dann je ein weiteres Jahr, nebst Vorbehalt der "ordentlichen" Kündigung/Änderung) in den Lizenzen/Nutzungsbedingungen stehen und dies bei Vertragsabschluss klar sein, dann kann man auch Lizenzen entziehen, ändern und auslaufen lassen.
Erst ein Bild unter CC bzw. eine Software unter GPL stellen, veröffentlichen und dann später einmal unter neuer Lizenz vermarkten (zu lassen) ist höchst unseriös und meines Erachtens Betrug!
(Dieser Eintrag gibt meine persoenliche Meinung wieder. Keine Gewaehr auf Wahrheitsgehalt. Dieser Eintrag dient ausschliesslich dem freien Meinungsaustausch, nicht aber der/einer Diffamierung!)
Marko
 
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