Wenn ich hier das Forum durchforste, sind die unterschiedlichsten Rechtsauffassungen, nur leider alle zu 70 % falsch. Man lese sich mal die betreffenden Rechtsgrundlagen durch.
Aktuell:
Fotograf fotografiert ein Motiv = er ist dann Urheber- und Lizenzinhaber § 60 UrhG
Er vergibt Lizenzen zu seinen Bedingungen, das Urheberrecht bleibt aber bei ihm
dazu kommt bei Personen= Modelrelease ; bei Gebäuden=Propertyrelease die der Urheber nachweisen muss
das Urheberrecht kann an Dritte ĂĽbertragen oder verkauft werden
Mit anderen Worten: Ihr habt die Nutzungsrechte auf ein Bild legal bezahlt, dann muss Euch auch der Anbieter eine Kopie der Modelrelease oder Propertyrelease zukommen lassen, wenn Personen oder Gebäude darauf abgebildet sind. Sollten solche Einverständniserklärungen nicht vorliegen, darf weder der Fotograf, noch Getty oder eine andere Bildagentur diese Bilder anbieten. Wie es nun bei Tierfotografien ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Anders bei öffentlichen Gebäuden (Schulen, Rathaus, etc) , die dürfen ohne Erlaubnis fotografiert werden, wenn das Foto von öffentlichen Zugängen gemacht werden kann. (Straßen, Plätze, usw) Bei Bahngebäuden eventuell nachfragen.
bei Lizenzrechte auch Quellenangabe
Markenrecht:
keiner darf ohne Einverständnis ein eingetragenes Markenzeichen verwenden. Dazu zählen auch Fotografien mit der jeweiligen Marke. Man kann aber VORHER beim jeweiligen Markenhersteller einen Nachdruck beantragen. Mehr wie ein nein kann man nicht bekommen. Dazu muss die Quelle unter dem Bild genannt werden.
Software:
Auch bei Software oder Programmen gibt es nur Nutzerlizenzen, die mit dem Kauf vergeben werden. Diese können eingeschränkt oder auch entzogen werden. Siehe Microsoft "Eula"
Genauso ist es bei Bildmaterial, Marken, Markenrecht.
Wer auf seinen Webseiten Google Analytics verwendet, ist dazu verpflichtet, dies im Impressum aufzuführen, da zusätzliche Daten gespeichert werden. Ist in diesem Forum auch nicht aufgeführt.
Wer es noch genauer weiss, bitte ergänzen.