Immer wieder in allen Foren tauchen anonyme Rechtsverdreher auf, die eine moralische Rechtfertigung für GI und Ihre Erfüllungsgehilfen postulieren. Der Tenor ist immer der Selbe. Bilder wurden geklaut, Getty will bestrafen, Walldörfer vollstrecken, - das soll moralisch richtig sein?!
Lieber Rechtsverdreher, erstes Semester Jura und 10 Klasse Hauptschule:Legislative, Exikutive, Judikative. Das lässt sich auch von euch nicht verdrehen, oder ändern. Es geht um sehr viele verschiedene Fälle.
Wenn GI ungerechfertigt abmahnt/ abmahnen lässt, ist das Beihilfe zum organisierten Abmahnbetrug!
Wenn GI bei tatsächlich ungerechfertigter Nutzung, mit gefälschten oder selbst zusammenphantasierten Lizenzmodellen völlig unrealistische Forderungen stellt, ist das ebenfalls organissierter Abmahnbetrug.
Und da Betrug ein Verbrechen ist, könnte man auch sagen "organisiertes Verbrechen". Um davon abzulenken wird denen, die da tatsächlich, oder vermutet ein oder wenige Bilder ungerechtfertigt nutzen der Stempel "kiminell" aufgedrückt.
Angenommen jemand nimmt im angetrunkenen Zustand, abends aus der Disco kommend ein unverschlossenes Fahrrad der Marke Peugeot vor der Tür eines Händlers, und fährt damit nach Hause (Was übrigens in Fahrradstädten nicht ungewöhnlich ist). Dann ist das Fahrraddiebstahl. Ob und wie das bestraft wird entscheidet ein Richter. Nicht der Peugeot-Händler und auch nicht dessen (Un-)Rechtsanwalt. Punkt
GI versucht nun den Anschein zu erwecken, dass man der Verurteilung für dieses, in einigen Städten als Bagatelldelikt behandelten Fehlverhaltens entgehen kann, wenn man aussergerichtlich den Preis für eine Luxusklassen-Fahrzeug der Marke Peugeot aus gleichem Hause bezahlt.
Dies ist es was nicht nur bei den Getty Abmahnfällen falsch läuft.
Da werden Äpfel geklaut und dafür ein Schadensersatz eines Sechsgänge-Menüs einer Fussballmanschaft beansprucht. Genauso wie Menschen in unsrem Land mal ein Brötchen am Arbeitsplatz unbezahlt verzehren und dafür gefeuert werden.
Wenn wir nun die Verhältnissmäsigket der Mittel irgendwie wahren wollen, dann müsste das wie folgt aussehen:
Ein Bild das nicht individuell von einem Fotografen fĂĽr einen Auftraggeber komponiert und arrangiert wurde, sondern einfach ĂĽber Onlinevertriebe als Massenware fĂĽr 1,66 EUR angeboten wird, soll bei ungerechtfertigter Nutzung mit 1000-2000 EUR entlohnt werden.
Eine Anwaltskanzlei, die tausendfach ungeprüft Massenabahnungen in Millonenhöhe zum Zweck des Abmahnbetruges verfasst, oder auch die steuerhinterziehenden Heuschrecken der Lichtenstein-CD, müssten entsprechend bestraft werden. Bei der Höhe der von Anwälten als angemessen erachteten Bestrafung für kleine und kleinste Vergehen, müsste man um die Verhältnissmässigkeit zu wahren, für Abmahnanwälte und organisierte Abzocke wie Steuerbetrug in Millionenhöhe, eigentlich als Strafmaß die Todesstrafe wider einühren.
Alle abgemahnten sollten es nicht zulassen, von ein paar wild gewordenen Textbaustein-Versendern italienische Verhältnisse in unser System tragen zu lassen.
Das hat Methode. Zuvor waren es Kinder und Familien, die zu tausende EUR Schadenersatz verklagt wurden, weil sie ungerechtfertiget ein paar Lieder geklaut hatten. Als ich groß wurde, haben KInder die ein paar Süssigkeiten am Kiosk geklaut hatten, schlimmsten Fall eine Ohrfeige bekommen. Und die Raubkopiermafia wurde zur gleichen Zeit kaum verfolgt. Die hatten vielleicht sogar die selben Anwälte wie GI?
Es geht längst nicht mehr um Recht. Es geht darum in großem Stil zu kassieren bei denen, die sich schlecht oder garnicht wehren können. Es ist längst ein Kampf der Besitzstandswarenden gegen breite Teile der Bevölkerung. Und das auf sehr vielen Ebenen. Das alles ist politisch so gewollt und gesteuert. Nur wegen schlechter Umfragewerte will die Regierung jetzt die Abmahnung des UhG so ändern, dass in geringfügigen Fällen höchstens mit 100,-EUR abgemahnt werden kann. Aber bitte, - die Textbausteine der Walldörfer haben garantiert bereits jetzt die pauschalierten Erklärungen, warum das im jeweiligen konkreten Fall eben nicht geringfügig ist.
Recht muss Recht bleiben. Diebstahl, Unterschlagung und ähnliches ist nicht legal und darf es auch nie werden! Aber die Feststellung der Tat, sowie die Einschätzung, oder besser das Urteil einer angemessenen Bestrafung darf nicht in die Hände der (evtl) Geschädigten gelegt werden.