Screenshot als Beweis?

Rechtliche Konsequenzen sowie juristische Tipps werden hier diskutiert.

Screenshot als Beweis?

Beitragvon Peter Petersen am Di 27. Mai 2008, 22:56

Mich würde im Zusammenhang einmal interessieren, ob ein gdruckter Screenshot überhaupt einer rechtlichen Betrachtung standhalten kann.
Immerhin ist mit den Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung die Erstellung eines gefälschten Screenshots mit dem Ziel der Bereicherung durchaus möglich.

Anscheinend wurden bei keinem der Abgemahnten tatsächlich weitere Beweise erbracht, als ein -nach meinem Befinden- zweifelhafter Screenshot.

Wie wäre es also damit sich einfach zurückzulehnen und zu behaupten, der Screenshot wäre manipuliert und somit falsch? Dann müsste Getty Images doch gewaltig im Zugzwang mit dem Aufbringen weiterer Beweise sein, oder?
Peter Petersen
 
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Re: Screenshot als Beweis? Webarchiv

Beitragvon Omawolf am Mo 17. Aug 2009, 17:31

Hallo zusammen,
sie gehen noch weiter GI/Walldorf und Co. sie berufen sich auf das
http://www.archive.org/web/web.php
dort werden unzählige Mengen an HP auf Jahre hinein zurückliegend gespeichert.
Die kommerzielle Nutzung ist zwar in den ABG's von archive ausgeschlossen,
siehe diesen Link http://www.archive.org/about/terms.php
das interessiert die Herrschaften Anwälte WAlldorf aber wenig.
Damit versuchen sie den Nachweis zu führen das du die Fotos schon so ewig benutzt.
Mein Tipp wenn ihr die Erfahrung macht http://www.archive.org darauf aufmerksam machen, die Amis wollen auch Geld verdienen und zimpern nicht, wenn sie spitz bekommen das gegen ihre AGB's verstoßen wird, von Dt. Anwälten die gerade für Getty Geld eintreiben wollen.

Außerdem könnt ihr rein prophylaktisch euch per robots txt löschen lassen und schreibt webarcive vorsichtshalber auch an.
http://www.archive.org/about/exclude.php
LG
Omawolf
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Re: Screenshot als Beweis?

Beitragvon Gast am Sa 29. Aug 2009, 12:39

Im übrigen reagiert archive.org sehr schnell und entfernt auf Anfrage alle Inhalte.
Leider läuft dieser Missbrauch von archive.org gegen den Sinn dieser Einrichtung. Hier wäre vielleicht auch ein guter Ansatz um etwas mehr Aufmerksam gegen dieses Abzocken zu schaffen.
Das passt denen bei archive.org auch nicht denn die sammeln schließlich ein Stück Menschheitsgeschichte was ich im Prinzip gut finde.
Aber es ist eben wie überall denn alles kann in irgendeiner Art missbraucht werden.
Gast
 

Re: Screenshot als Beweis?

Beitragvon Omawolf am Mi 2. Sep 2009, 11:54

habe die ganze Hp löschen lassen, webarchive hat angefragt ob ich damit einverstanden bin das nur einige Bilder gelöscht werden, war ich natürlich nicht.
Sie wollen also ihr archiv erhalten, denn das ist ja Sinn der Sache.
Macht sie rege auf den Missbrauch aufmerksam und lasst eure Seiten dort löschen!!!!
Vielleicht gehen die dann mal auf Waldoof /Getty und Co los
LG
Omawolf
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Re: Screenshot als Beweis?

Beitragvon Gast am Sa 16. Jan 2010, 20:59

Und allen Unkenrufen zum Trotz, bislang wurde noch niemand vorÃ?´s Gericht gezerrt, ein Urteil steht daher noch aus und damit auch die Auslegung der Rechtslage, die Beibringung der Beweismaterialien, etc. etc. - und soll sich jeder davor hüten die Abmahner vorÃ?´s Gericht zu bringen. Warten und freundlich bleiben, Unterlagen einfordern, Beweise vorlegen lassen, Berechnung des Zeitraums, Berechnung des Bildwertes, etc. etc. das läuft sich dann zu Tode.

Nie ein Schuldeingeständnis abgeben !
Keine Information liefern, sondern Information einfordern !!
Gast
 

Re: Screenshot als Beweis?

Beitragvon Gast am Di 6. Jul 2010, 17:45

Ich denke auch, dass GI nachweisen muss:

1. sie besitzen ein ausschließliches Recht an dem Bild
2. das Bild war vor dem Erwerb durch GI nicht anderweitig verfügbar.

Punkt 2 nachzuweisen, dürfte für GI teilweise schwierig sein, weil sie sich ja andere Stockfotofirmen und Archive einverleibt haben.

Sobald ein Bild anderweitig verfügbar war: sogar, wenn es geklaut wurde, kann GI wahrscheinlich keine Kohle dafür verlangen, sondern nur die Quelle, aus der das Bild geklaut, kann Kohle verlangen.
Gast
 

Re: Screenshot als Beweis?

Beitragvon Gast am Di 6. Jul 2010, 17:57

Ja, so sollte es sein nach normalem Menschenverstand, nur ob das Recht das auch so sieht ?!
So lange es kein einziges Gerichtsurteil gibt oder keine Argumentation die mit diesem Gedanken gescheitert ist kennen wir die Antwort nicht. Drum sollten wir warten bis es so weit ist und bis dahin nicht reagieren und nichts zahlen.
Gast
 


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