Mich würde im Zusammenhang einmal interessieren, ob ein gdruckter Screenshot überhaupt einer rechtlichen Betrachtung standhalten kann.
Immerhin ist mit den Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung die Erstellung eines gefälschten Screenshots mit dem Ziel der Bereicherung durchaus möglich.
Anscheinend wurden bei keinem der Abgemahnten tatsächlich weitere Beweise erbracht, als ein -nach meinem Befinden- zweifelhafter Screenshot.
Wie wäre es also damit sich einfach zurückzulehnen und zu behaupten, der Screenshot wäre manipuliert und somit falsch? Dann müsste Getty Images doch gewaltig im Zugzwang mit dem Aufbringen weiterer Beweise sein, oder?