Modifizierte Unterlassungserklärung und ausserger Einig?

Rechtliche Konsequenzen sowie juristische Tipps werden hier diskutiert.

Modifizierte Unterlassungserklärung und ausserger Einig?

Beitragvon abmahnwahn am Di 19. Jan 2010, 03:44

Hi alle,

Eine Frage habe ich als Laie:

Wenn ich nun über den RA eine modifizierte Unterlassungserklärung abgebe, bedeutet das automatisch, daß ich damit eine aussergerichtlichen Einigung eingehe, oder kann/sollte ich zeitgleich die Nachweise der GI über die Lizenzschaft über die Bilder fordern und die Leistungs unter vorbehalt verweigern? Versteht Ihr das unter aussitzen?

was ist da der beste Weg?

Dank im Voraus für die Hilfe

James
abmahnwahn
 
Beiträge: 7
Registriert: Di 19. Jan 2010, 02:47

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