von Deelay am Mo 18. Jan 2010, 21:31
Viele sind der Meinung (mitunter selbst viele Werbeagenturen), dass ein verändertes Bild eine Möglichkeit ist, das Urheberrecht des Fotografen oder Verwertungsberechtigten zu umgehen. Das ist leider nicht der Fall - das Urheberrecht verbietet einem Dritten u.A. auch das Bearbeiten, oder Verändern des Werkes, wodurch eine Verzerrung, oder Veränderung jeder Art wieder als Verstoß zu handhaben ist.
Kurzum - wer ein geschütztes Bild ohne Lizenz oder Einverständnis nutzt, oder dieses ohne Einverständnis oder Lizenz verändert, der macht sich strafbar - bei einer Veränderung sogar eigentlich doppelt.
Getty geht sogar so weit, in den einzelnen Bildern digitale Wasserzeichen einzubinden, dass es für den Laien unmöglich macht die unberechtigte Nutzung zu verbergen - selbst bei extrem veränderten Bildern, die mit dem Original nichts mehr zu tun haben.
Was den Status als Verein angeht sieht es ähnlich aus. Der Inhaber eines Internetauftrittes ist für diesen haftbar zu machen, d.h.:
Wenn die Seite offiziell dem Verein gehört, dann ist dieser auch für den Verstoß gegen das Urheberrecht haftbar zu machen.
Der Verein selbst hat nach Begleichung von evtl. Forderungen die Möglichkeit diese beim "Designer" gerichtlich einzufordern - mit recht guten Chancen.
Am Ende der Nahrungskette steht also rein rechtlich immer der "Designer" - der Seitenbesitzer muss aber erst einmal das Ganze ĂĽber sich ergehen lassen, bzw. in Vorkasse treten - mit vollen Rechts-, Gerichts- und Forderungskosten.
Ein kleiner Tipp vielleicht am Rande:
Eine Haftpflichtversicherung (z.B. des Vereins) hat die Aufgabe unberechtigten Ansprüche von Dritten abzuwehren - kurz ... die Haftpflichtversicherung springt oft in solchen Fällen ein - allerding geht es nur um die Kosten der Abwehr - die Forderung, sollte sie durchgesetzt werden, muss selbst bezahlt werden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen - Wenn auch nicht im positiven Sinne.
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