Das Datum des Schreibens von gettyimages lag bereits 20 Tage zurĂĽck, als wir es per Post erhielten.
Die im Schreiben gesetzte Handlungsfrist beträgt 21 Tage, lässt also wohl wenig Spielraum, selbst wenn man zahlungs-/einigungswillig wäre.
Die in England abgestempelte Post hat keinen (lesbaren) Datumsstempel, d.h. ich kann nicht erkennen, wann der Brief erstmals in die Hände der englischen Post kam. Der Absender auf dem Briefumschlag hat eine amerikanische Adresse, der im Briefkopf des Schreibens eine englische Adresse und es werden in der Rechnung irische Mehrwertsteuern angesetzt.
Meine Fragen sind nun:
A.) Weswegen gilt hier das Datum des Schreibens und anscheinend nicht der Poststempel oder der Posteingang als Startdatum der Handlungsfrist? (So ein Schreiben kann der Absender ja auch vesehentlich noch etwas liegen gelassen haben.)
B.) Kann ich den Sachverhalt der "nahezu abgelaufenen Handlungsfrist" gegen die nunmehr voraussichtlich anstehenden Abmahnung des Anwalt in irgendeiner Form geltend machen?
C.) Wie ist der "Wirr-Warr" aus unterschiedlichen Adressen und der irischen MwSt rechtlich zu bewerten?