Handlungsfrist von 21 Tagen nahezu verstrichen

Rechtliche Konsequenzen sowie juristische Tipps werden hier diskutiert.

Handlungsfrist von 21 Tagen nahezu verstrichen

Beitragvon picco am Do 16. Apr 2009, 10:57

Das Datum des Schreibens von gettyimages lag bereits 20 Tage zurĂĽck, als wir es per Post erhielten.
Die im Schreiben gesetzte Handlungsfrist beträgt 21 Tage, lässt also wohl wenig Spielraum, selbst wenn man zahlungs-/einigungswillig wäre.
Die in England abgestempelte Post hat keinen (lesbaren) Datumsstempel, d.h. ich kann nicht erkennen, wann der Brief erstmals in die Hände der englischen Post kam. Der Absender auf dem Briefumschlag hat eine amerikanische Adresse, der im Briefkopf des Schreibens eine englische Adresse und es werden in der Rechnung irische Mehrwertsteuern angesetzt.

Meine Fragen sind nun:

A.) Weswegen gilt hier das Datum des Schreibens und anscheinend nicht der Poststempel oder der Posteingang als Startdatum der Handlungsfrist? (So ein Schreiben kann der Absender ja auch vesehentlich noch etwas liegen gelassen haben.)

B.) Kann ich den Sachverhalt der "nahezu abgelaufenen Handlungsfrist" gegen die nunmehr voraussichtlich anstehenden Abmahnung des Anwalt in irgendeiner Form geltend machen?

C.) Wie ist der "Wirr-Warr" aus unterschiedlichen Adressen und der irischen MwSt rechtlich zu bewerten?
picco
 
Beiträge: 1
Registriert: Do 16. Apr 2009, 10:23

Re: Handlungsfrist von 21 Tagen nahezu verstrichen

Beitragvon Gernot am Do 16. Apr 2009, 16:08

Zu 3)

wende Dich an die englische Steuerbehörde und leg die Rechnung von denen bei. Da Ausstellungsort der Rechnung und damit Leistungsort London ist, gehört auf die Rechnung der UK-Steuersatz und Getty hat daher in UK-Steuern zu zahlen. Wenn die IR-Steuer erheben und dort abführen, kannst Du Dir den Rest denken.

http://www.hmrc.gov.uk/

FĂĽr den Rest Anwalt einschalten !
Gernot
 

Re: Handlungsfrist von 21 Tagen nahezu verstrichen

Beitragvon Gernot am Do 16. Apr 2009, 16:16

Weitere Anlaufadresse britischer Behörden sind hier zu finden:

http://www.sitepoint.com/forums/printth ... ge=4&pp=25
Gernot
 

Re: Handlungsfrist von 21 Tagen nahezu verstrichen

Beitragvon anzeigen am So 19. Apr 2009, 11:29

Zusätzlich sollte jeder Abgemahnte Anzeige gegen Getty wegen Betrugs stellen.
Das kann sicherlich nicht schaden wenn einmal die Staatsanwaltschaft sich der Sache annimmt.

SchlieĂźlich werden hier BundebĂĽrger in groĂźem Stil ĂĽber den Tisch gezogen, und mit fast verstrichenen Fristsetzungen eingeschĂĽchtert.
anzeigen
 

Re: Handlungsfrist von 21 Tagen nahezu verstrichen

Beitragvon gi_hater am Fr 22. Jan 2010, 11:02

Der Brief von dieser Erpresserbande ( andere Worte fallen mir niicht ein) wurde bei mir erst nach 23 Tage in meinen Briefkasten eingeworfen, so dass, als ich ihn zum ersten Mal las, ich bereits 2 Tage im Verzug war.
Der Umschlag, der angeblich aus dem Ausland kam, hatte keinen einzigen üblichen Poststempel, das Einsendedatum ist damit nicht nachvollziehbar. Wie könnte das nur sein? Ein Brief, der die Staatsgrenze überschreitet wird nicht mal abgestempelt? Ich bin fester Meinung, dass sie ihre Briefe am 20 Tag der Frist abschicken, um den Abgemahnten am schwersten zu treffen und ihm keine Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen. Es gibt durchaus Leute, die dadurch einen Herzanschlag oder andere gesundheitsschädliche Konsequenzen bekommen würden.
Ich bin mir sicher, dass 99,9999% der Betroffenen die Images oder Teile davon nicht aus böser Absicht benutzt haben, sondern ganz und gar unbewusst, weil, im Unterschied zu geschützten Marken, es an den Images, die keine Wasserzeichen enthalten, unmöglich ist, einen Lizensschutz zu erkennen. Es ist doch unvorstellbar, durch die Milliarden von Bildern im Internet durchzustöbern, um ein ähnliches Bild oder gar ein kleines Teil des Bildes zu finden. Wie auf dem Bereich Software: es gibt Shareware, Freeware, OpenSource GNU- Lizensen etc.. Hier kann jeder für sich entscheiden, und das Beste daran: man weiss von vornherein, ob es sich um Free- oder aber Shareware handelt.
Die Abzocker nutzen diese Situation aus. Ich schliesse nicht aus, dass sie ihre Images oder Teile davon absichtlich im Internet verstreuen. Sie machen das Internet zur Falle. Dem Treiben muss doch von der Seite des Gesetzgeber das Handwerk gelegt werden.

Das ist meine Meinung zu der Firma.
gi_hater
 


ZurĂĽck zu Rechtliches

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste

cron