Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Rechtliche Konsequenzen sowie juristische Tipps werden hier diskutiert.

Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Gast am Mo 14. Sep 2009, 06:52

Lizenz fürs Drucken beiinhaltet aber nicht Lizenz das Bild dann ein zweites Mal - jetzt Online - für Werbezwecke zu verwenden.

Also selbst dran schuld an dem Urheberrechtsverstoß
Gast
 

Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Deelay am Mo 14. Sep 2009, 11:00

Das sollte man vielleicht nicht unbedingt verallgemeinern :roll: :roll: :roll:

Recht hat unser "Gast" damit, dass eine erneute Verwendung des Bildes durch Onlinestellung als EINZELNES definitiv erneut lizenzpflichtig ist.

Das Urheberrecht des Bildes an sich in dem Printmedium liegt auch ganz klar bei Getty ... mit Erwerb der Lizenz allerdings geht das Nutzungsrecht für dieses Bild zur einmaligen Benutzung (ein Werk) auf dich über. Damit liegt das Nutzungsrecht des Bildes bei dir, das Urheberrecht des gesamten Werkes aber auch. Das gesamte Werk dann als Arbeitsprobe online zu stellen verpflichtet damit NICHT zum erneuten Erwerb der Lizenz, da es sich um das Online-Stellen eines gesamten Werkes handelt, und nicht um das Bild im Einzelnen. (zum Anderen lässt sich auch darüber streiten, ob das Urheberrecht des aufgenommenen Bildes nicht auch bei dir liegt)


Nehmen wir ein kurzes Beispiel zur Verdeutlichung.

Ich mache privat ein Foto ... auf dem Foto bin ich mit einer Coka-Cola-Fahne zu sehen. Dieses Foto setze ich in einem Blog im Internet zur Verfügung.
Nach der Rechtsauffassung unseres "Gastes" bestände hier ein Verstoss gegen das Urheberrecht bzgl. des Logos des Erfrischungsgetränke-Herstellers, da ich VOR Onlinestellung zuerst eine Genehmigung zur Nutzung des Logos beim Rechteinhaber einholen müsste.

Typisches Beispiel ist die Nutzung von EIGENEN Fotografien von Produkten und Verpackungen z.B. bei eBay usw.
Es gibt einzelne Produkte von HP, die Bild-Material von Getty verwenden. In diesem Fall bestände auch eine Verletzung des Urheberrechtes bei Foto-Aufnahmen der Geräteverpackung. (wobei Getty bereits auch hier schon unberechtigte Abmahnungen verteilt hat).

Man sollte, wie bereits erwähnt, nicht gleich Pauschalisieren.

Bei Einwänden ... bitte Posten.

Grüße

Deelay
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Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Gast am Di 15. Sep 2009, 06:44

Das Urheberrecht kann nie auf den Käufer übergehen. Selbst wenn Du was gekauft hast, z.B. ein Porträt beim Kunstmaler, kann der es für eine Ausstellung in New York herausverlangen, d.h. wenn Du es im Wohnzimmer hängen hast, musst Du es abnehmen und ihm für die Ausstellung überlassen.
Gast
 

Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Deelay am Di 15. Sep 2009, 12:19

Komisch, dass meistens unsere "Gäste" meinen müssen, unsere Beiträge in Frage zu stellen.

OK, dann mal ausfühlicher .... Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen - durch Verkauf von Exklusiv-Nutzungsrechten räumt der Fotograf einem Dritten die uneingeschränkte Nutzung des Bildes ein und verzichtet selbst auf eine Vermarktung durch sich selbst, oder Vierte.

Fotograf = Urheber
Getty = Dritte
Getty = EINZIGER Vertreter des Urheberrechtes des Bildes, das ganz klar beim Fotografen liegt.
Vierte = Alle anderen Bildagenturen

Wenn man sich allerdings dieses Forum anschaut, sollte man doch einfach mal darauf achten, dass das Ganze etwas einfacher erklärt dargestellt wird, da es sich meistens um Laien, bzw. Unwissende handelt, die lediglich Getty als Urheber sehen - wodurch oben angegebene Arklärung in JEDEM Thread erst einmal die Erklärung zum Urheberrecht darstellen müsste.


Klarer Sachverhalt ... kurz für alle, die es noch immer in Frage stellen hier nochmal in Amtsdeutsch:

Inhaber der Urheberrechte = Fotograf
Inhaber der Exklusiv-Nutzungsrechte = Getty
EINMALIGES Nutzungsrecht durch Erwerb der Lizenz bei Getty = Kunde
Urheberrecht an z.B. Printmedium an sich (=Werk) = Kunde

Der Fotograf behält natürlich sein Urheberrecht ... die Lizenz des Kunden, die der Kunde bei Getty als Exklusiv-Nutzungsrechte-Inhaber erworben hat, und das damit verbundene EINMALIGE Nutzungsrecht bezieht sich aber auf das Printmedium (=Werk), an dem der Kunde das Urheberrecht besitzt. Eine Onlinestellung des Printmediums ist also keine erneute Nutzung des Bildes, sondern eine Nutzung des Printmediums, dessen Urheber eindeutig der Kunde ist. Wo ist hier also eine erneute Lizenz notwendig???

Nochmal ein Beispiel:
Unter Amazon.de kann sich jeder Kunde die Bilder der käuflichen Bücher anschauen. Die Cover und Einbände dieser Bücher werden meist mit Bildern von z.B. Corbis, Getty & Co. ausgestaltet. Jetzt die Frage .... meinst du, das Amazon rechtlich dazu verpflichtet ist, jedes einzelne Buch zu prüfen und in Erfahrung zu bringen, wer Lizenzinhaber des Bildes (wir differenzieren wieder Bild und Buch=Werk ...) auf dem Cover ist, um dann eine teure Lizenz zu erwerben, die dann ebenfalls in Print-Katalogen und sonstigen Medien (z.B. eMail-Newsletter) erneut lizenzpflichtig wäre???

Das Urheberrecht schützt den Fotografen vor unberechtigter Nutzung und Vervielfältigung. Getty schaltet sich dazwischen und agiert als Rechte-Polizei um die Ansprüche des Fotografen zu verteidigen (so stellt sich Getty zumindest dar).
Das Urheberrecht kennt aber auch Grenzen, da es ab einem bestimmten Punkt einfach nicht mehr zu kontrollieren ist - weder für den Urheber, noch für den Nutzer.

Wer anders denkt, der sollte jetzt einfach einen Strich auf ein Blatt Papier malen, diesen einscannen und auf seiner Homepage veröffentlichen. Sobald jetzt die Webcrawler euer Bild scannen und dieses dann z.B. unter Google.de oder Yahoo.de usw. in der Seitenvorschau angezeigt wird schaltet Ihr euren Anwalt ein und verklagt die großen Suchmaschinen-Betreiber wegen Verstosses gegen das Urheberrecht. Ihr werdet reiche Millionäre und die Klagewellen gegen Google & Co. werden ALLE Suchmaschinen weltweit in den Ruin treiben.

Wie bereits erwähnt ... das Urheberrecht kennt auch Grenzen.

Danke für eure Zeit.

Grüße
Deelay
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Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Gast am Mi 16. Sep 2009, 07:16

Wer anders denkt, der sollte jetzt einfach einen Strich auf ein Blatt Papier malen, diesen einscannen und auf seiner Homepage veröffentlichen. Sobald jetzt die Webcrawler euer Bild scannen und dieses dann z.B. unter Google.de oder Yahoo.de usw. in der Seitenvorschau angezeigt wird schaltet Ihr euren Anwalt ein und verklagt die großen Suchmaschinen-Betreiber wegen Verstosses gegen das Urheberrecht. Ihr werdet reiche Millionäre und die Klagewellen gegen Google & Co. werden ALLE Suchmaschinen weltweit in den Ruin treiben.


Soweit ich weiß stimmt das nicht, da du keine robot.txt hast und Google erlaubst die Seite zu indexieren. Google hat überings schon einige klagen am Hals wegen UHG. Die wollen in nächster Zukunft die Bildersuche soweit meine Infos - für Deutschland nicht mehr erlauben... ich kann mich aber auch irren.
Gast
 

Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Deelay am Fr 18. Sep 2009, 09:50

Ich muss an dieser Stelle einen Fehler zugeben ... Google hat wirklich Probleme mit der Bildersuche ... Meine Recherche in diesem Fall, war leider etwas lückenhaft. :roll:

Ich bitte deshalb alle das Google-Beispiel einfach zu überlesen.

Danke lieber "Gast" für den Hinweis ...
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Dokumentation von Anzeigen/Referenzen abbilden

Beitragvon sabine am Fr 9. Okt 2009, 18:00

Hallo, genau um diesen Fall geht es bei mir auch. Um meine Arbeitsproben, nämlich Anzeigen und Broschüren, die ich getextet habe, zeigen zu können, muss ich auch die Fotos zeigen, die eben zufällig im Layout vorkommen. Sie dienen dienen damit definitiv nicht der Gestaltung meiner Seite. In der Presse gibt es, so habe ich es im Kopf, ein "Zitatrecht", das heißt wenn ich z.B. einen Nachrichten-Artikel schreibe zu einer aktuellen Ausstellung, darf ich ein Foto machen von einem der Bilder. Könnte man das nicht vielleicht so abschmettern?
Habe bisher erst das erste Schreiben von Getty bekommen und muss jetzt zum Anwalt. A..........
sabine
 

Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Gast am So 6. Dez 2009, 12:46

Hallo Sabine,
hatte vor 2 Jahren den selben Fall, hatten dann Briefwechsel mit einer Getty-Dame aus England(?), die mir "vergünstigte" Angebote gemacht hat, auf die ich nicht eingehen wollte, weil ich der Meinung bin das ich das "beanstandete" Bild nur dokumentarisch eingesetzt habe, und unter Umständen ein Gericht entscheiden soll ob ich das darf oder nicht, falls sich Getty so sicher ist und den Fall weiter verfolgen will. Nachdem ich dann nach 4 Wechseln als unkooperativ klassifiziert wurde sollte der Fall "an unsere Anwälte" übergeben werden. Seither habe ich nichts mehr gehört.
Gast
 

Re: Rechtsfrage: Dokumentation von Anzeigen erneut gebührenpflic

Beitragvon Pete am Sa 5. Nov 2011, 22:44

Getty versucht es jetzt auch bei mit mit dieser Methode ...

1. Ich bin Grafiker.
2. Erstelle für einen Kunden ein Magazin-Cover. Auf diesem Cover ist ein – korrekt lizenziertes! – Bild von einem von Getty vertretenen Photografen zu sehen.
3. Ich stelle dieses von mir erstellte Magazincover als eine meiner Arbeitsproben auf mein Online-Portfolio, dokumentiere also meine Arbeit. Das Getty-Bild ist da "erzwungenermaßen" als Teil des Werks zu sehen.
4. Getty schreibt mir Drohbriefe, ich würde online Bilder von ihnen unrechtmäßig verwenden (allem Anschein nach, ohne sich jemals mit dem Fall tatsächlich beschäftigt zu haben).

Wenn ich eine Textzeile aus dem Urheberrechtsgesetz finden würde, die mir das erlaubt, könnte ich ihnen das zurückschreiben und die Sache danach ignorieren. Aber ich suche noch danach ... mein Rechtsempfinden alleine reicht da wohl leider nicht aus um sie abzuwimmeln.

Weiß da inzwischen wer was genaueres zu dieser etwas spezielleren Konstellation?
Pete
 

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