Das sollte man vielleicht nicht unbedingt verallgemeinern
Recht hat unser "Gast" damit, dass eine erneute Verwendung des Bildes durch Onlinestellung als EINZELNES definitiv erneut lizenzpflichtig ist.
Das Urheberrecht des Bildes an sich in dem Printmedium liegt auch ganz klar bei Getty ... mit Erwerb der Lizenz allerdings geht das Nutzungsrecht für dieses Bild zur einmaligen Benutzung (ein Werk) auf dich über. Damit liegt das Nutzungsrecht des Bildes bei dir, das Urheberrecht des gesamten Werkes aber auch. Das gesamte Werk dann als Arbeitsprobe online zu stellen verpflichtet damit NICHT zum erneuten Erwerb der Lizenz, da es sich um das Online-Stellen eines gesamten Werkes handelt, und nicht um das Bild im Einzelnen. (zum Anderen lässt sich auch darüber streiten, ob das Urheberrecht des aufgenommenen Bildes nicht auch bei dir liegt)
Nehmen wir ein kurzes Beispiel zur Verdeutlichung.
Ich mache privat ein Foto ... auf dem Foto bin ich mit einer Coka-Cola-Fahne zu sehen. Dieses Foto setze ich in einem Blog im Internet zur Verfügung.
Nach der Rechtsauffassung unseres "Gastes" bestände hier ein Verstoss gegen das Urheberrecht bzgl. des Logos des Erfrischungsgetränke-Herstellers, da ich VOR Onlinestellung zuerst eine Genehmigung zur Nutzung des Logos beim Rechteinhaber einholen müsste.
Typisches Beispiel ist die Nutzung von EIGENEN Fotografien von Produkten und Verpackungen z.B. bei eBay usw.
Es gibt einzelne Produkte von HP, die Bild-Material von Getty verwenden. In diesem Fall bestände auch eine Verletzung des Urheberrechtes bei Foto-Aufnahmen der Geräteverpackung. (wobei Getty bereits auch hier schon unberechtigte Abmahnungen verteilt hat).
Man sollte, wie bereits erwähnt, nicht gleich Pauschalisieren.
Bei Einwänden ... bitte Posten.
Grüße
Deelay
Jegliche meiner Äußerungen und Beiträge in diesem Forum spiegeln lediglich meine eigene Meinung wieder und sollen nicht zur Diskriminierung oder Schlechtsprechung von Dritten z.B. Getty Images dienen (siehe auch Art. 5, Abs.1 Grundgesetz).