betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Hier können Benutzer (anonym) über Ihre Erfahrung mit Getty Images und die konkrete Abmahnung berichten.

betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Beitragvon regula am Mi 20. Mai 2015, 16:16

Ich wohne ich der Schweiz

Hallo, habe vor ein paar Tagen ein Einschreiben von RA Pfortmüller erhalten, unautorisierte Nutzung eines Bildes auf meiner Website. Sie handeln anscheinend im auftrag der Firma Illuscope, die wiederum Masterfile Corporation vertritt.. das sagt ja wohl schon alles...

Auf Anraten eines Anwalts habe ich es sofort gelöscht und dieses auch per Mail an RA Pfortmüller mitgeteilt - zudem wollte ich wissen, wie sich der horrende Betrag, den sie einfordern zusammensetzt... weil ich die leidige Angelegenheit aber schnell aus der Welt schaffen wollte, habe ich einen Teilbetrag angeboten, dumm...ich weiss...aber ich habe kein schuldeingeständnis gegeben.

dann kam eine mail, in der ich steht, dass der zu zahlende Betrag "eingeschätzt" wurde - ich sollte doch bitte sagen, wielange sich das Bild auf der Website befand.. haha, werde ich natürlich nicht tun. aber wie geht es nun weiter? Laut einigen Tipps hier im Netz - soll ich denen folgendes schreiben:

"Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Bitte beweisen Sie uns vorgängig, dass Sie bzw. Ihre Mandantschaft die Exklusivrechte besitzt und teilen Sie uns die Anschriften der Fotografen mit, damit wir das auch nachprüfen können. Bitte beweisen Sie uns hier vorgängig, dass Sie (Pfortmüller) bzw. Ihre Mandantschaft (Masterfile) die Exklusivrechte dafür besitzt Kopien vom Original) und teilen Sie uns die Anschriften der Fotografen mit, damit wir das auch nachprüfen können." sowas irgendwie?

wer hat Erfahrung? Ich habe einen Firmenanwalt und werde noch eine spezielle Rechtsberatung zu Rate ziehen, aber wer kennst sich explizit mit solchen fällen aus?? wer ist auch noch betroffen?
regula
 
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Re: betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Beitragvon Gast am So 24. Mai 2015, 17:47

Hallo,

Deine Zahlung ist ein Schuldeingeständnis. Du hättest darauf bestehen sollen, das sie Dir die Exclusivrechte mit dem Fotografen belegen.
Gast
 

noch gar nichts bezahlt ...

Beitragvon regula99 am Mi 27. Mai 2015, 18:09

Hallo, danke für die Antwort. Ich habe noch gar nichts bezahlt, werde die Zahlung natürlich an das Vorweisen der Exclusivrechte knüpfen. Was, wenn die nichts vorweisen ?? Ziehen sie es einfach weiter bis zum Friedensrichter? Ich glaube, das würde ich mitmachen!! Nervt das ganze...
regula99
 

Re: betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Beitragvon Hartmut am Mo 1. Jun 2015, 06:01

Wenn Sie Dir keinen Vertrag mit dem Fotografen vorweisen können, würde ich auch nichts zahlen. Nichts unterschreiben und selbst keine modifizierte Erklärung abgeben. Lieber einen Anwalt fragen, der es genau weis.
Nichts geschieht ohne Grund
Hartmut
 
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Registriert: Do 15. Jul 2010, 07:49

Re: betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Beitragvon nixzahler am Mi 3. Jun 2015, 09:23

Hallo, ich habe auch so ein Schreiben erhalten. Nun ist das aber so, dass dieses "Bildwerk" im Jahr 1996 gekauft wurde !! Wer weiss, wie es sich damals mit soclen Lizenzen verhielt? Dürfte interssant werden ;-)

Bitte um Rat, vielen Dank
nixzahler
 

Re: betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Beitragvon luc am Do 30. Jul 2015, 21:31

Ich habe auch ein Schreiben dieser Anwaltskanzlei erhalten.

der Beobachter schreibt dazu:
http://www.beobachter.ch/konsum/artikel ... copyright/ und

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... -gelandet/


Ich kann mir vorstellen, dass Schweizer Gerichte die irreführende Werbung, wie sie beim Aufrufen in google erscheint mit berücksichtigen.

Getty Images: Stock-Fotografie, lizenzfreie Fotos, Videos ...
http://www.gettyimages.de/
Finden Sie hochauflösende lizenzfreie Bilder, Bilder zur redaktionellen Verwendung, Vektorgrafiken, Videoclips und Musik zur Lizenzierung in der ..

Ich habe auch den Eindruck, dass sie ihre webseite in den letzten 2 Jahren verändert haben, wiel ich mich nicht erinnern kann, dass ich die Koseten eines Bildes hätte berechnen können, wie es jetzt gegeben ist. Wiess jemand etwwas darüber?
luc
 
Beiträge: 1
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Re: betrifft Schweizer Webseiten - Pfortmüller & co.

Beitragvon Andy Byland am Fr 27. Jan 2017, 17:01

Auch Pfortmueller ist nicht berechtigt, von irgend Jemandem, irgend Etwas zu fordern, ohne "RECHTLICH EINWANDFREIE BELEGE" geliefert zu haben.
Lassen Sie sich nicht mit fiesen Machenschaften über den Tisch ziehen.
Verlangen Sie unbedingt einwandfreie Belege für seine Behauptungen, bevor Sie irgend eine Stellungsnahme abgeben. (Eingeschrieben)
Akzeptieren Sie nur "rechtlich einwandfreies Handeln".
Seien Sie auf der Hut, denn Anwälten, (ob Fremde oder Eigene) sollten Sie mit grösstem Misstrauen begegnen!!!
Andy Byland
 


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