Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Hier können Benutzer (anonym) über Ihre Erfahrung mit Getty Images und die konkrete Abmahnung berichten.

Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon Twitty am Sa 5. Jan 2013, 23:44

Hallo alle zusammen!

Bin neu hier habe aber 3Tage lang nur aufmerksam eure Beiträge gelesen
und muss gestehen, dass ich jetzt komplett verwirrt bin.

Ich bin in ÖSTERREICH geringfügig selbstständig und habe ein Bild auf meiner
Homepage verwendet, das ich lt Getty Images nicht verwenden hätte dürfen.
Das Bild hat ganze 10,60 KB, also eine beschissene Qualität, befürchte allerdings,
Dass ich es ev tatsächlich einfach aus google habe, keine Ahnung mehr.

Hab eine Rechnung von GI bekommen und beim 1.mal nicht reagiert, da es nicht eingeschrieben
kam. Jetzt habe ich sie erneut bekommen zur "Erinnerung". Es macht knapp 900 Euro aus.

Hab angerufen und mit der berühmten Frau von Glasenapp auf 500 Euro runterhandeln können.

So jetzt lese ich hier, dass ev nicht alles mit Rechten Di gen zu geht und da 500 Euro verdammt viel Geld ist,
das ich auch nicht habe, naja weiß ich mir nicht mehr zu helfen was ich tun soll?

Könntet Ihr mir biiiiiiiitttttteeeeeeee ein paar Tipps geben? WKO sagt zahlen, AK sagt "schwierige Entscheidung, ev
auf Klage drauf ankommen lassen" so jetzt weiß ich gar nichts mehr :-(



Bedanke mich schon jetzt für eure Posts! Lg aus Österreich
Twitty
 
Beiträge: 2
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Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon guess who am Mi 9. Jan 2013, 10:26

hallo twitty!

mich hats im jahre 2009 erwischt (Ö)! wie aus den ganzen einträgen zu entnehmen ist, läuft das procedere immer nach dem gleichen muster ab - egal wie du auf die sache reagierst!

ich hab auf all die schreiben (auch vom ra) nie reagiert und sitze die sache aus!

in ö hat getty noch nie geklagt! es gibt in ö eine verjährungsfrist von 3 jahren auf schadenersatzklagen! somit wär das in meinem fall ausgesessen!

"Verjährung
Schadenersatzansprüche nach dem ABGB müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verjähren sie (§ 1489 ABGB, in anderen Gesetzten mitunter auch kürzere Fristen, zB Kündigungsentschädigung im Arbeitsrecht). Die 3-Jahres-Frist beginnt also erst zu laufen, wenn der Geschädigte vom Schaden und Schädiger Kenntnis hat ... "

wenn du die 500,- zahlst kannst du dir die nächsten 3 jahre einiges an zittern und schlecht schlafen ersparen!

ich hab mich mit einem bezirksrichter mal im gasthaus unterhalten! der hat gemeint, dass die sache mehrere aspekte hat (verwertungsrechte bei gi, ...) - so auch die höhe der forderung, die er für weit überzogen hält! vergleichbare lizensierte bilder erhältst du ja zb bei shutterstock schon ab € 8,- pro bild!

ob gi das risiko eingeht, sich hier durch ein urteil (niemand weiß wie ein richter hier entscheidet) eine abfuhr zu holen und damit das ganze "geschäftsmodell" in sich zusammenbricht, wird sich weisen - bezweifle ich aber stark! es gibt ja offensichtlich genügend fälle in denen bezahlt wird!

ich würd hier also nicht die nerven verlieren - genau darauf zielt das geschäftsmodell ja ab!
guess who
 

Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon Twitty am Mi 9. Jan 2013, 12:09

Hallo liebe(r) guess who!

Viiiieeeelen lieben Dank für deinen ausführlichen und informativen Post! Das war ehrlich genau das, was ich gehofft habe zu lesen!

Ich treff mich heute noch mit einem Rechtsanwalt zu einem Beratungsgespräch da ich eine Rechtsschutzversicherung habe und ja eigentlich tief im Inneren hab ich schon fast die Entscheidung getroffen es drauf ankommen zu lassen!

Lieber zittere ich 3 Jahre als 500 Euro zu zahlen. Ist verdammt viel Geld :-(

Vielen lieben Dank noch mal und ich werd euch auf dem Laufenden halten wies bei mir weiterging! Danke und alles Liebe Twitty
Twitty
 
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Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon Scottgzero am Do 10. Jan 2013, 21:01

NICHT ZAHLEN!!!

Den letzten Beitrag im Forum lesen.
Scottgzero
 

Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon gettyhater am Di 22. Jan 2013, 09:05

Ich würde dir raten auf die Briefe von GI gar nicht zu reagieren. Erst wenn eine Abmahnung kommt, eine modifizierte Unterlassungserklärung (kannste im Internet finden)unterschreiben und an die Waldorfer zurückschicken. Und das war's dann. Damit hast du die Gefahr der einstweiliger Verfügung von sich gebannt.
Kannste nun dich entspannen und auf keine weiteren Briefe von der Kanzlei mehr reagieren.
So habe ich gemacht und nun sind es inzwischen 3 Jahre vergangen
gettyhater
 

Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon Guest am Mi 23. Jan 2013, 12:50

Denkt daran, BGH verjährt eine Unterlassungserklärung nicht.!!!!!!!!!!!!!!!
Guest
 

Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon Frangi am Mi 3. Jul 2013, 21:52

GFNDXHi,

was ist denn jetzt rausgekommen? Hast du die Rechnung bezahlt?
LG Frangi
Frangi
 

Re: Wie jetzt, zahlen oder nicht???? Österreich!!!!

Beitragvon deppensteuer am So 7. Jul 2013, 02:20

Ich komme auch aus Österreich und habe im Oktober 2011 das erste Schreiben von getty erhalten - in Summe kamen 3 Schreiben - das letzte Schreiben von einer Anwaltskanzlei in Wien. Ich habe gleich zu Beginn eine Unterlassungserklärung geschickt und gleichzeitig eine 14 Tage Frist gesetzt. In dieser Zeit hätte mir getty einen Beweis der Verwertungsrechte schicken müssen (Vertrag mit dem Fotografen) - die Behauptung von getty ist noch kein Beweis. Das zweite Schreiben war wieder die Standarddrohung ohne auf meine Antwort einzugehen und das dritte Schreiben kam dann von Hasberger in Wien. Ich habe jedesmal meine frühere Korrespondenz geschickt. Letztlich habe ich auch mit Fr. Glasenapp telefoniert - das war recht unterhaltsam - typisches WischiWaschi. Nach einer 5 Minuten Diskussion blieben von einer 1200 Euro Forderung nur mehr 250 Euro über - die ich natürlich auch nicht bezahlt habe. Das letzte Schreiben ist von März 2012 - meine klare Empfehlung ist keinesfalls zu zahlen. Sofort eine Unterlassungserklärung rausschicken, Frist setzen zwecks Beweiserbringung und das ganze eingeschrieben mit Rückschein schicken - hart bleiben.
deppensteuer
 


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