Walldorf RA momentaner Stand - erneute UE gefordert

Hier können Benutzer (anonym) über Ihre Erfahrung mit Getty Images und die konkrete Abmahnung berichten.

Walldorf RA momentaner Stand - erneute UE gefordert

Beitragvon Tom Tom am Do 28. Apr 2011, 03:33

Hallo,
Ich wurde letztes Jahr im zweite HJ von Getty Images angeschrieben mit einer horenden Forderung für ein paar Bilder - auf einer gewerblichen Website.

1 Schritt: Abgabe einer modif. Unterlassungserklärung wie hier im Forum als Beispiel gepostet:
[url]http://www.abmahnwelle.info/viewtopic.php?f=5&t=165&start=10&st=0&sk=t&sd=a&hilit=getty+unterlassungserklaerung+entwurf&sid=18f234ce5fbb07582e5dc1661b9d158c
[/url]


... mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und
ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

Getty Images International Ltd, 116 Bayham Street, London, NW1 0BA, UK

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung
einer für den Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin
nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall durch das zuständige
Gericht Hamburg zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

die geschützten Werke
"XY ... "
ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen
und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, sofern die Unterlassungsgläubigerin
den Nachweis des alleinigen Verwertungsrechtes erbringt.

Ich war zudem bereit die Forderung unter dem Vorbehalt des alleinigen Verwertungsrechtes in angemessener zu begleichen.

Jedoch wurde mir von Getty nur in Textbausteinen geantwortet. - Die Verwertungsrechte selber aber nicht erbracht - Trotz weiterem Emailverkehr-
Ich habe dann auf Stur geschaltet - weil ich für einen Anspruch ohne Nachweis nichts leiste - irgendwann nicht mehr reagiert.

Nun ein Schreiben von den Walldorfern RA -
Anlage Fragebogen und eine weitere Unterlassungserklärung -
mit der Forderung: Auskunft zur Nutzung des Bildes zu geben, mit Hinweis auf Verpflichtung Meinerseits.

Die Anwälte formulieren das Schreiben so, dass meine Unterlassungserklärung - Text siehe oben - "" den Unterlassungsanspruch unserer Mandantin für eine maßgebliche Wiederholungsgefahr nicht entfallten läßt. "" ????
Desweiteren folgt ein Hinweis: Unterlassungserklärungen sind nur dann wirksam und damit geeignet, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, wenn sie ernsthaft und zweifelsfrei den Willen erkennen lassen, sich zukünfigt - rechtsverbindl. an die eigene Erklärung halten zu wollen. Daher sind sowohl Bedingungen als auch Befristungen grundsätzlich unzulässig. (BGH 09.11.95 ...)

Nun meine Fragen dazu:

1.Ist dies nur eine Einschüchterung - oder hat das UE Schreiben Formfehler, welchen den Anspruch einer erneuten Abgabe einer UE - erforderlich machen.

Das Schreiben ist so datiert - das das Zustelldatum, wohl gewollt - schon ausserhalb der Frist für die UE liegt, obgleich der Poststempel ein Absendedatum vor 3 Wochen angibt - weiss nicht wie die das machen - aber ist mir auch egal.


2. Mir wird ebenfalls die Frist gestellt - gem 101 UrhG 242 259 260 BGB unter Vorlage von Belegen Auskunft über Bezug - Nutzungsdauer, Verwertung etc. zu geben.
Muß ich die Nutzungsdauer usw. angeben, obwohl mir Getty keine Auskünfte zum Photographen gibt bzw. über den Besitz des Verwertungsrechtes gibt!

Oder soll ich das Schreiben einfach nicht beachten - habe ich dann höhere Kosten am Hals ?

Bitte nur Rat posten wer fundierte Kenntnisse oder Ahnung von der Materie hat - Danke
Tom Tom
 

Zurück zu Erfahrungsberichte

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste

cron