Gast hat geschrieben:Meiner Meinung nach stimmt das nicht !
Bei einem Streitwert von 10000€ kostet dich das Bild 5000€ hast nur scherereien am Hals bist zur Gerichtsverhandlung. Meiner Meinung nach ist verhandeln besser als auf konfrontation zu gehen. Aber das muss jeder selber entscheiden. Beim verhandeln kommt man meiner Meinung nach besser weg. Den Wucherparagraph kannst du hier auf gar keinen Fall anwenden. Es gibt dazu Rechtsprechungen die man nachlesen kann.
Ich stelle mir gerade vor... Ach ich nimm das Auto vom Nachbarn ohne zu Fragen. Der soll mir erstmal beweisen ob er wirklich das Recht hat das Auto zu besitzen. Ich gebe dazu einfach eine Erklärung ab und bezweifle das ... und schwups brauche ich nichts zu bezahlen.
Wer sich gedanklich das durchspielt ... der kann ja erahnen das man da vor Gericht nicht weit kommt. Ich denke mir das so... Jetzt kommt der Nachbar und verlangt wegen Ausfall 1000€ für die Benutzung des Autos. Das Gericht wird jetzt erstmal sich auseinadersetzen ob 1000€ nicht zu hoch sind und setzt womöglich den wert auf 500€.
Hier kann man ansetzen aber nicht wo anders. An die, die die Meinung haben - das Internet ist ein Rechtsfreier Raum. das ist seit der IT Daten Vorattsspeicherung zuende ! Man muss jetzt Haften, für das was man da anstellt.
Da bist Du aber völlig auf dem Holzweg !
Zum einen ist der Nachbar Eigentümer des Autos - GI in der Regel aber nicht Eigentümer der Bilder, sondern eine Stelle die aufgrund vertraglicher Absprache mit einem Dritten ( Fotograf ) dessen Rechte warnimmt. Daraus ergibt sich, dass GI nachweisen muss, dass eine entsprechende vertragliche Absprache mit dem Fotografen überhaupt existiert und welchen Umfang die hat ( daher sollte man darauf Bestehen sich diese von GI vorlegen zu lassen und sich vorbehaltlich diesen Nachweises gerne zu einer angemessenen Zahlung bereit erklären ). Sollte GI behaupten der Eigentümer des jeweiligen Bildes sein, dann sollte es auch insoweit kein Problem sein dies nachzuweisen. Dies betrifft auch den Nachbarn, denn wenn ihm das Auto gar nicht gehört, er es ggf. seinerseits gestohlen hat, dann hat er natürlich auch keinen Anspruch auf irgendeine Nutzungsentschädigung. Dies wird vom Gericht im übrigen auf entsprechenden Vortrag hin geprüft !
Wenn man dem Nachbarn mitteilt: "ok. hab ich vielleicht was falsch gemacht und ich bin gerne bereit für die Nutzung zu zahlen, habe aber Zweifel, ob du Nachbar überhaupt der Eigentümer des Fahrzeuges bist, so dass du mir deine Eigentümerstellung bitte mal bis zum - Frist 4 Wochen - nachweist", dann fallen dem Nachbarn, wenn er den Nachweis seiner Eigentümerstellung erst vor Gericht erbringt, die gesamten Prozesskosten zur Last.
Dies ergibt sich wie gesagt aus § 93 ZPO, da ich als Beklagter durch mein Verhalten ja nicht Anlass zur Klageerhebung gegeben habe ( ich war ja dem Grunde nach bereit zu zahlen, wenn der Nachbar nachweist Eigentümer zu sein ).
Was den Wucherparagrafen anbelangt, ist der immer dann einschlägig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis stehen - das steht in jedem Kommentar. Ein Blick in den Palandt § 138 Rn 34d neuester Auflage lässt denn auch keine Zweifel mehr offen:
Bilder im tatsächlichen Wert von 1.500 Euro werden zu 50.000 Euro verkauft ( Brem MDR 04, 738 )
GmbH - Anteil zum Preis von 220% über Wert verkauft ( Mü BB 95, 2235 )
usw.
Wenn so ein Foto bei GI daher einen Wert von 2,50 USD hat, weil GI soviel an den jeweiligen Fotografen bezahlt - vgl. den Rechtstreit amerikanischer Fotografen gegen GI - dann stehen 1.000 Euro oder 500 Euro pro Bild die GI verlangt eben in keinem vernünftigen Verhältnis mehr !
Darauf muss man aber - sollte es je zu einem Prozess in Deutschland durch GI in dieser Sache kommen - die Gerichte hinweisen, da die nicht wissen können was so ein Bild wirklich wert ist.