Gast hat geschrieben:Ich stelle mir gerade vor... Ach ich nimm das Auto vom Nachbarn ohne zu Fragen. Der soll mir erstmal beweisen ob er wirklich das Recht hat das Auto zu besitzen. Ich gebe dazu einfach eine Erklärung ab und bezweifle das ... und schwups brauche ich nichts zu bezahlen.
Nehmen wir den Fall, dass das Auto nicht abgeschlossen ist, und dein Nachbar am Fenster nur darauf wartet, das du auf das Hinweisschild "bitte eintreten" reagierst, wie er es gerne hätte, damit er dir anstatt einer normalen Entschädigung am Besten das ganze Auto in Rechnung stellen kann - welches er natürlich auch noch behält.
Getty stellt seine Bilder online zur Verfügung ... es ist in diesem Fall vollkommen korrekt bei Missbrauch gegen den "Dieb" vorzugehen. Aber die Höhe der Forderungen, mit denen Getty hier arbeitet steht in keiner Relation zum Bild, oder zum entgangenen Gewinn.
Zudem lässt sich immer noch darüber streiten, warum Getty:
1. seine Bilder in verschiedenen Auflösungen zur Verfügung stellt, die ja laut AGB lediglich zur Vorschau, oder zur "Erst-Layout-Gestaltung" dienen sollen. (Ein Bild mit geringer Auflösung hätte es als Platzhalter für einen Grafiker auch getan)
2. Diese größeren Auflösungen ohne Registrierung sichtbar und downloadbar sind.
3. Lediglich am Rand ein kleines Logo erkennbar ist, dass sehr leicht entfernt werden kann.
Meiner Meinung nach ....
könnte man die Geschäftsgebahrden von Getty auch als "Einladung zur Straftat" sehen ... in der deutschen Rechtssprechung funktiniert DIESES Argument ja auch bei offen stehenden Fahrzeugen, in die eingebrochen wird.
Ganz klar ... Verstöße gegen das Urheberrecht müssen verfolgt weren - schon im Interesse des Fotografen - soweit bin ich mittlerweile schon bekehrt worden ... aber dieses Verhalten, wissentlich diese Verstöße zu Fördern, sollte das Strafmaß, bzw. die Forderungen auf ein gerechtes Maß beschränken.
Zudem möchte ich an dieser Stelle nochmal an folgende Nachrichten erinnern:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/meldungen ... 48072.htmlWarum startete Getty eine Abmahnwelle, unmittelbar vor dem Verkauf der Agentur??? Zur Verschönerung der Bilanzen und zur Erhöhung des Verkaufpreises !!!
Ein Anbieter, der unbedingt verhindern möchte, dass seine Bilder verwendet werden, der sichert sich anders ab.
Um nochmal aufs eigentliche Thema zurück zu kommen ...
Wer voreilig zahlt, ohne einen Rechtsbeistand zur Rate gezogen zu haben, bzw. voreilig bezahlt, um Ruhe zu haben ... der geht eben das Risiko ein UMSONST zu bezahlen, da Getty ja bekanntlich NOCH keine einzige Klage von seiner Seite erhoben hat.
Am Ende muss das jeder selbst wissen ...
Jegliche meiner Äußerungen und Beiträge in diesem Forum spiegeln lediglich meine eigene Meinung wieder und sollen nicht zur Diskriminierung oder Schlechtsprechung von Dritten z.B. Getty Images dienen (siehe auch Art. 5, Abs.1 Grundgesetz).