Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

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Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von johanneshu am Sa 4. Nov 2017, 18:20

ich kann auch meinen Fall erzählen, habe vor einigen Jahren die Abmahnung erhalten und habe anhand der Vorlage im Forum die sog. Klärung zurückgeschickt und es hat einigen Monate bzw. Jahren gedauert, dieser Zeitraum heißt wahrscheinlich die Verjährungsfrist. Endlich hat Waldorf Frommer beim Gericht gemeldet und bin ich eingeladen zum Gerichtstermin mit einen Streitwert von 1.200 EUR, vor den Gerichtstermin jede Partei hat die Möglichkeit die Argumentationen binnen zwei Wochen beim Gericht einzureichen. Dann kam ein Vorschlag seitens Gericht mit dem Hinweis dass ich die gesamten 1.200 EUR zahlen sollte zzgl. der Kosten von Gerichtsverfahren. Ein Tag vor den Gerichtstermin hat eine Rechtsanwalt mich angerufen und vorgeschlagen dass wir nicht erscheinen vor dem Gericht, um die Verfahrenskosten zu vermeiden. Habe mich überlegt und als ich zuvor keine solche Erfahrung hatte habe ich nicht akzeptiert. Beim Gerichtstermin sieht so aus dass der Richter auf die Seite von Waldorf Frommer steht, kann kaum nachvollziehen dass die Situation so ist. Endlich könnte ich nur hilflos alles akzeptieren mit der Fazit von einer Zahlung von 1.200 EUR zzgl. der Verfahrenskosten von 500 EUR, die eigentlich vermieden werden könnte. Gerade habe ich gelesen dass dies durch den Verbraucher Dienst geholfen wird, hätte probiert damals aber leider ist alles zu spät :ugeek: :ugeek:

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von freeman am Di 10. Feb 2015, 12:28

Das ist wirklich doof und lästig.

Lass hören, wie es weitergeht.
Wer ist denn Deine Anwaltkanzlei?

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von Deranderegast am Mo 9. Feb 2015, 21:39

Hallo,
da bin ich wieder. Das Amtsgericht München hat inzwischen in vollem Umfang dem Kostenfestsetzungantrag der Waldorf Kanzlei, trotz einiger Einwendungen meines Anwalts an das Gericht, stattgegeben. Es bedarf keiner weiteren Erklärung, dass ich mir die vor drei Jahren erzielte "Einigung" anders vorgestellt habe.
Jetzt bin ich gespannt, ob und wann ich eine Kostennote meines Anwalts bekomme?!

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von Deranderegast am Di 9. Dez 2014, 22:43

Hallo,
ich bin neu hier. Ich habe mich etwas eingelesen, da ich zu den Betroffenen gehöre.
Manche produzieren hier ganz viel Dünsch***. Von wegen sich todstellen. Ist so ziemlich das Dümste was man machen kann.
Kurz zu meinem Fall. 2007 abgemahnt von Waldorf wegen Urheberrechtsverletzung. Nach Einreichung der modifizierten Unterlassungserklärung und einigem Hin und Her Anfang 2012 über einen Rechtsanwalt gütlich geeinigt. Was er runtergehandelt hat, habe ich als Zusatzkosten für ihn trotzdem ausgeben müssen. So haben alle was davon :evil:
Ich dachte, damit wäre die Sache endgültig und für immer erledigt. Von wegen! Nach fast 3 Jahren bekam ich die Tage Post von meinem Rechtsanwalt, Waldorf hat beim Amtsgericht ein Kostenfestsetzungverfahren angestrengt, um noch einmal abzusahnen. Für die, die einen Vergleich anstreben, bitte daran denken, sich schriftlich von der Gegenseite zusichern zu lassen, dass dies wirklich die abschliessenden Kosten sind. Es würde mich nicht wundern, wenn ich von meinem RA demnächst Post bekäme mit der Info, nach der Prüfung des Sachverhaltes doch zu zahlen.

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von AllesWasRechtIst am Di 9. Dez 2014, 19:15

Schließt dieses Forum! Es macht keinen Sinn, wenn alle bloß rumlabern und keiner real berichtet.

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von AllesWasRechtIst am Fr 28. Nov 2014, 01:05

Und? @Betroffener1234, wie ist es ausgegangen ...??? Bin gespannt.

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von AllesWasRechtIst am Do 20. Nov 2014, 12:19

Hast Du geklagt oder bist Du verklagt worden? Bin auch von Klage bedroht und mir fehlen hier ebenfalls konkrete Berichte über Gerichtsverfahren in München. Die Sprücheklopferei von wegen "keine Sorgen, die klagen nicht" ist wenig hilfreich für dieses Forum. Oder wurde nach jeder Verurteilung gleich eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben???

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von Betroffener1234 am Mi 19. Nov 2014, 13:41

Am 26.11.2014 habe ich Gerichtstermin am Amtsgericht in München. War vor mir schon mal jemand in dieser Angelegenheit vor Gericht ? Wie ist es ausgegangen

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von Gast am Do 14. Aug 2014, 01:37

Ich auch abgemahnt wurden. Zum letzten Post:
>Die können in der Regel nicht nachweisen, dass sie die Exklusivrechte haben bzw. zum aktuellen Zeitpunkt hatten.

Bei mir wird neben dem Schaden 100% Zuschlage wegen nicht Nennung des Urhebers erhoben. Dies ist aber nur zulässig wenn GI auch die exklusivrechte hat. Diese wird mein Anwalt erfordern.

Re: Schriftverkehr mit den Waldorf Rechtsanwälten

Beitrag von Gast am Fr 27. Sep 2013, 01:14

@Uzu: Was ist denn nun mit dem Bericht? Wie ging es weiter?

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